Karlsruhe. . Niederlage für Anti-Feministin Eva Herman vor Gericht: Die ehemalige Nachrichtensprecherin erleidet im Rechtsstreit mit dem Springer-Verlag eine Schlappe. Auslöser des Streits war ein Bericht über ihre Äußerungen zur Rolle der Familie und zur Nazi-Zeit.
Die vom NDR entlassene frühere "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman hat den Rechtsstreit um ihre lobenden Worte zum Mutterbild während des Dritten Reiches verloren. Das "Hamburger Abendblatt" habe Hermans Äußerungen während einer Buchvorstellung im September 2007 nicht verfälscht wiedergegeben, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag verkündeten Urteil. (AZ: VI ZR 262/09)
Herman preist Mutter-Bild im Dritten Reich
Die im Axel-Springer-Verlag erscheinende Zeitung hatte damals über die Präsentation von Hermans Buch "Das Prinzip Arche Noah - warum wir die Familie retten müssen" geschrieben: "In diesem Zusammenhang machte die Autorin einen Schlenker zum Dritten Reich. Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter. Die hätten die 68er abgeschafft, und deshalb habe man nun den gesellschaftlichen Salat. Kurz danach war diese Buchvorstellung Gott sei Dank zu Ende."
Die Zeitung habe damit zwar Halb- und Stummelsätze von Hermann gedanklich zusammengefasst, doch ihrer "Gedankenführung" korrekt widergegeben, entschied nun der BGH. Vor dem Oberlandesgericht Köln hatte Herman mit ihrer Klage noch Erfolg gehabt. Die Verurteilung des Springer-Verlags hob der BGH auf dessen Revision nun aber auf. Damit bekommt Herman auch keine Geldentschädigung von 25.000 Euro, die sie vom Verlag gefordert hatte. (afp)