Hamburg. Die frühere "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman ist auch in zweiter Instanz im Rechtsstreit gegen den NDR gescheitert. Das Hamburger Landesgericht wies die Klage der 50-Jährigen gegen ihre Kündigung am Mittwoch zurück: Zwischen Herman und dem Sender habe kein festes Arbeitsverhältnis bestanden.





Überraschende Niederlage für «Tagesschau»-Sprecherin Eva Herman im Prozess um ihre Kündigung: Das Hamburger Landesarbeitsgericht hat am Mittwoch ihre Klage gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) abgewiesen. Es habe kein festes Arbeitsverhältnis bestanden, entschieden die Richter. Herman sei freie Mitarbeiterin gewesen. Die Moderatorin muss die Kosten für das Verfahren tragen. Ihr Anwalt kündigte an, weitere rechtliche Schritte zu prüfen.

Laut Gericht war ein wesentlicher Gesichtspunkt bei der Entscheidung, ob der Sender vollständig über die Arbeitskraft disponieren konnte oder ob die Einsätze im wesentlichen abgestimmt wurden. Aufgrund der Zeugenvernehmung sei davon auszugehen, dass die Einsätze im wesentlichen abgestimmt waren, erklärten die Richter. Zuvor war der ehemalige Chef-Sprecher Jo Brauner als Zeuge vernommen worden.

Herman war 2007 wegen umstrittener Äußerungen über die Nazi-Zeit in die Schlagzeilen geraten. Der NDR, für den sie 20 Jahre gearbeitet und neben der «Tagesschau» auch die Talk-Sendung «Herman und Tietjen» moderiert hatte, kündigte ihr. Das Hamburger Arbeitsgericht wies Hermans erste Klage im April 2008 mit der Begründung ab, es habe kein Arbeitsverhältnis gegeben. Daraufhin legte sie Berufung beim Landesarbeitsgericht ein. Dieses deutete bei früheren Verhandlungsterminen an, starke Indizien für ein Arbeitsverhältnis mit dem NDR zu sehen.


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