Teheran. . Die iranische Justiz hat die Vollstreckung eines Urteils verschoben, wonach einem Mann am Samstagmittag Säure in beide Augen geträufelt werden sollte, um ihn blind zu machen. Ein neuer Termin wurde zunächst nicht genannt.

Die iranische Justiz hat die Vollstreckung eines Urteils verschoben, wonach einem Mann Säure in beide Augen geträufelt werden sollte, um ihn blind zu machen. Die für Samstagmittag vorgesehene Urteilsvollstreckung wurde ohne Angaben von Gründen verschoben, wie die Nachrichtenagentur ISNA meldete.

Ein neuer Termin wurde zunächst nicht genannt. Ein islamisches Scharia-Gericht hatte Madschid Mowahedi 2009 wegen eines Säureattentats auf eine Frau verurteilt. Er hatte Ameneh Bahrami 2004 Säure ins Gesicht gekippt, weil sie seinen Heiratsantrag abgewiesen hatte. Die heute 30-Jährige verlor bei dem Anschlag ihr Augenlicht und wurde entstellt.

Opfer wollte das Urteil selbst vollstrecken

Das Opfer selbst hatte die Verurteilung ihres Angreifers zu der Strafe gefordert und wollte sie sogar selbst vollstrecken. "Ich habe in all diesen Jahren soviel gelitten, doch nun bin ich wirklich glücklich", sagte Bahrami in einem am Samstag veröffentlichten Interview mit der Zeitung "Haft-e Sobh". Das Urteil sei "vollkommen legal, und ich würde es gerne vollstrecken."

Bahrami war eigens zur Urteilsvollstreckung in den Iran gereist, die in Gegenwart eines Staatsanwalts und eines Rechtsmediziners in einem Krankenhaus in Teheran stattfinden sollte. Dem Täter sollte dabei Säure in die Augen geträufelt werden. Bahrami lebt inzwischen im spanischen Barcelona, wo sie bereits mehrfach operiert wurde. Der Nachrichtenagentur Isna sagte die Frau, sie wolle, dass ihr Angreifer geblendet werde, um andere von ähnlichen Säureattacken abzuschrecken.

Amnesty International: Diese Strafe kommt Folter gleich

In den vergangenen Jahren hatte es im Iran mehrere Säureangriffe gegeben. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hatte den Iran am Freitag aufgefordert, das Urteil nicht zu vollstrecken. Es handele sich um eine "grausame und unmenschliche Strafe, die einer Folter gleichkommt".

Die islamische Scharia-Justiz im Iran sieht eine Vergeltung nach dem Grundsatz Auge um Auge, Zahn um Zahn vor. Häufig wird dieser Vergeltungsgrundsatz in Mordfällen oder schwerer Körperverletzung angewendet. Einen Fall, in dem ein Mensch auf gerichtliche Anordnung geblendet wurde, gab es laut der Zeitung "Haft-e Sobh" bislang jedoch noch nie. (afp)