Paris. . Mehr als acht Jahre nach dem Brand im Nachtzug Paris-München, bei dem zwölf Reisende starben, hat nun der Prozess begonnen. Verantworten müssen sich ein Zugbegleiter, die DB-Autozug GmbH und die französische Staatsbahn SNCF.
Mehr als acht Jahre nach dem Brand im Nachtzug Paris-München, bei dem zwölf Reisende starben, hat am Montag im ostfranzösischen Nancy der Prozess begonnen. Verantworten müssen sich ein Zugbegleiter, die DB-Autozug GmbH und die französische Staatsbahn SNCF.
Der Zugbegleiter hatte den Ermittlungen zufolge in der Nacht zum 6. November 2002 eine Reisetasche und Kleidungsstücke über eine angeschaltete Kochplatte gehängt und so das Feuer ausgelöst. Innerhalb weniger Minuten breitete sich in dem Waggon schwarzer, giftiger Rauch aus.
Zugbegleiter drohen bis zu drei Jahre Haft
Der heute 64-Jährige lief daraufhin in Panik durch den Zug und vergaß dabei, die von außen abgeriegelten Schlafwagenabteile zu öffnen. Zwölf Reisende, darunter drei Deutsche, erstickten, acht weitere wurden verletzt. Dem Zugbegleiter drohen bis zu drei Jahre Haft und eine Geldstrafe von maximal 45.000 Euro. Die Deutsche Bahn und die SNCF müssen mit Geldstrafen von jeweils bis zu 225.000 Euro rechnen.
Sowohl DB als auch SNCF weisen die Vorwürfe zurück. Laut DB entsprach der Schlafwagen den gültigen Normen und Regelungen. Er sei zuletzt zwei Tage vor dem Unglück technisch überprüft wurden, teilte die DB am Montag mit. Außerdem sei die SNCF nach dem internationalen Eisenbahnrecht für die Sicherheit des gesamten Zuges verantwortlich gewesen. Der Prozess soll bis zum 25. März dauern, mit einem Urteil wird erst einige Monate später gerechnet. (afp)