Koblenz. . Ein Mitglied der Rocker-Bande Hells Angels muss neun Jahre hinter Gitter. Das hat das Landgericht Koblenz entschieden. Der 44-Jährige hatte im März 2010 vor seinem Wohnhaus einen Polizisten erschossen.
Weil er einen Polizisten hinter einer geschlossenen Tür erschossen hat, muss ein Mitglied der Rockerbande "Hells Angels" für neun Jahre in Haft. Knapp ein Jahr nach der Tat verurteilte das Landgericht Koblenz den 44-Jährigen aus Anhausen (Kreis Neuwied) am Montag wegen Totschlags sowie wegen Nötigung und versuchter räuberischer Erpressung.
Der Angeklagte hatte am 17. März vergangenen Jahres zwei Schüsse durch die geschlossene Haustür seines Wohnhauses in dem Westerwaldort abgegeben. Eine Kugel traf einen 42 Jahre alten Polizisten und verletzte ihn tödlich.
Polizei wollte Haus des Rockers durchsuchen
Der Beamte eines Sondereinsatzkommandos (SEK) war bei einer Durchsuchungsaktion gerade gemeinsam mit einem Kollegen dabei gewesen, die Haustür von außen zu öffnen. Die Durchsuchungsaktion war Teil großangelegter Ermittlungen im Westerwälder Rotlichtmilieu.
Im Verlauf des Prozesses räumte der 44-Jährige ein, geschossen zu haben, betonte aber, er habe nicht gewusst, dass auf der anderen Seite der Tür ein Polizist gestanden habe. Vielmehr habe er geglaubt, dort stünde ein Mitglied des rivalisierenden Rockerclubs "Bandidos", von dem er sich bedroht gefühlt habe.
Die Staatsanwaltschaft war in ihrem Plädoyer vergangene Woche deshalb vom ursprünglichen Vorwurf des Mordes abgerückt und hatte zwölf Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Die Verteidigung hatte dagegen auf Notwehr plädiert und Freispruch gefordert.
Hell’s Angel erschießt Polizisten
Notwehr ausgeschlossen
Das Gericht urteilte dagegen, Notwehr könne schon allein deshalb ausgeschlossen werden, weil der Polizeieinsatz rechtmäßig gewesen sei. Zudem hätte der Angeklagte mindestens zuerst einen Warnschuss abgeben müssen. Zugute hielt das Gericht dem Angeklagten indes, dass er nicht vorbestraft ist und zudem sein Bedauern über den Tod des Polizisten geäußert hatte.
Die Strafkammer wies den Vorwurf der Verteidigung, der SEK-Einsatz sei "überzogen" und "überflüssig", zurück. Der Einsatz sei notwendig gewesen, da bekannt sei, dass Mitglieder der "Hells Angels" üblicherweise nicht mit der Polizei kooperierten, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Gericht kam aber zum Schluss, dass der Einsatz in Anhausen "nicht optimal" gelaufen sei.
Ex-Rocker und Prostituierte unter Druck gesetzt
In das Urteil wurden auch zwei Fälle der Nötigung und der versuchten räuberischen Erpressung einbezogen. In einem Fall soll der Angeklagte ein ehemaliges Mitglied der "Hells Angels" zur Zahlung einer noch ausstehenden Rechnung gezwungen haben. In dem zweiten Fall habe er Druck auf eine Prostituierte ausgeübt, damit diese ihren Wohnmobil-Standplatz verlasse.
Die Verteidigung kündigte unmittelbar nach der Urteilsbegründung an, in Revision gehen zu wollen. Auch die Staatsanwaltschaft erklärte, eine Beschwerde gegen das Urteil prüfen zu wollen. (dapd)