Berlin. Die Erdbeben, die Santorini seit Tagen erschüttern, machen einigen Griechenland-Urlaubern einen Strich durch die Rechnung. Was jetzt gilt.

Seit nunmehr 12 Tagen bebt die Erde nördlich der Ägäis-Insel Santorini beinahe im Minutentakt. Die griechische Insel wird immer wieder von leichten Erdbeben mit Stärken von 3 bis 4,9 erschüttert. Zu schweren Schäden ist es noch nicht gekommen, doch ein Ende der Beben ist derzeit nicht abzusehen.

Alle Entwicklungen zu den Erdbeben auf Santorini lesen Sie in unserem Blog.

Das Auswärtige Amt (AA) hat seine Sicherheitshinweise aktualisiert und unterstreicht damit die Warnungen des örtlichen Katastrophenschutzes: Urlauber und Einheimische sollen große Menschenansammlungen in geschlossenen Räumen und verlassene Gebäude meiden. Dasselbe gilt für die beliebten Häfen Ammoudi, Armeni, Korfou und den Alten Hafen von Fira. Wer sich außerhalb von Ortschaften bewegt, sollte darauf achten, sichere Routen zu wählen. Menschen, die sich derzeit in Küstennähe aufhalten, sollten diese „sofort“ verlassen. Bei starken seismischen Erschütterungen sei die Gefahr von Überschwemmungen hoch.

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Griechenland-Urlauber stehen nun vor der Frage, ob sie Geld zurückerhalten, wenn sie ihre Reise nicht antreten oder vorzeitig beenden? Die Verbraucherzentrale hat hier gute Nachrichten:

Erdbeben auf Santorini: Diese Rechte haben Urlauber

„Wenn das Urlaubsparadies wegen außergewöhnlicher Umstände zum Alptraum wird, können Sie bei einer Pauschalreise vom Vertrag zurücktreten oder die Reise vorzeitig abbrechen“, sagt die Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, Iwona Husemann. Außergewöhnliche Umstände seien immer dann gegeben, wenn Reisende und Reiseveranstalter sie nicht kontrollieren können und wenn durch das Ereignis die Reise „erheblich beeinträchtigt“ werde. Hierzu zählen etwa Fluglotsenstreiks, schwere Ausbrüche gefährlicher Krankheiten, politische Unruhen und Kriege oder – wie in diesem Fall – „Naturkatastrophen im oder in unmittelbarer Nähe des Reisegebietes“.

Blick auf Santorini
Die griechische Insel Santorini gilt auch unter deutschen Touristen als beliebter Urlaubsort. © DPA Images | Cindy Riechau

Ob eine Reise beeinträchtigt sei, hänge allerdings von der Lage vor Ort ab und nicht von der persönlichen Einschätzung der Urlauber. Zwar bieten die formellen Warnungen des Auswärtigen Amtes eine Orientierungshilfe, sie sind aber keine Voraussetzung für das Rücktrittsrecht. Weil eine rechtliche Beurteilung der Umstände oft schwierig sei, empfiehlt die Reiseexpertin, mit dem Reiseveranstalter Alternativen zum Reiserücktritt abzuklären und etwaige Umbuchungsangebote zu prüfen.

Sofortiger Reiseabbruch: So bekommen Santorini-Urlauber ihr Geld zurück

Wer schnell aus dem Erdbebengebiet abreisen möchte, sollte den Vertrag mit dem Reisedienstleister allerdings aufkündigen. „Für die nicht genutzten Reiseleistungen können Sie Erstattung verlangen, für die genutzten Reiseleistungen kann der Veranstalter den Reisepreis einbehalten“, so Husemann. Falls An- und Abreise im Vertrag enthalten sind, „muss der Reiseveranstalter bei einer Kündigung des Vertrags unverzüglich die Rückbeförderung der Reisenden organisieren“.

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Reisende, die dennoch vor Ort bleiben, können unter Umständen den Reisepreis mindern. Das geht allerdings nur, wenn Leistungen wie Transport, Verpflegung, Unterkunft oder Ausflüge nicht mehr dem gebuchten Standard entsprechen. Die Verbraucherzentrale NRW rät: „Erkundigen Sie sich beim Reiseveranstalter, welche Möglichkeiten er anbietet. Schlägt er wegen eines Krisenereignisses eine Umbuchung vor, müssen Sie diese nicht akzeptieren.“