Berlin. Störende Fluggäste? Die irische Fluggesellschaft Ryanair setzt ein deutliches Zeichen und zieht gegen einen Passagier vor Gericht.

Egal, ob es um die Sitzlehne, das übermäßig große Gepäck oder die Lautstärke des Sitznachbarn geht: Die Enge eines Flugzeugs ist ein Ort, an dem kleine Konflikte schnell groß werden. Auf einem Ryanair-Flug von Dublin nach Lanzarote soll ein Passagier so störend aufgefallen sein, dass der Pilot das Flugzeug kurzerhand nach Porto umleiten musste. Ryanair zieht nun Konsequenzen: Die irische Fluggesellschaft teilte nun mit, sie habe vor dem Dubliner Bezirksgericht eine Klage eingereicht und den Mann auf 15.000 Euro Schadenersatz verklagt.

Ryanair: Null-Toleranz-Politik gegen störende Fluggäste

Der Vorfall soll sich am 9. April vergangenen Jahres ereignet haben, wie die Airline in der vergangenen Woche mitteilte. Anstatt planmäßig auf der beliebten Kanareninsel Lanzarote zu landen, musste das Flugzeug aufgrund des störenden Verhaltens eines Passagiers nach Porto umgeleitet werden – eine Entscheidung, die zu mehreren Stunden Verspätung führte.

Der geforderte Schadenersatz soll die zusätzlichen Kosten decken, die durch die Unterbringung und Versorgung aller 160 Passagiere entstanden sind. Der Zwischenfall habe die Reisenden stark betroffen: Er habe dazu geführt, dass die Fluggäste „unnötigen Beeinträchtigungen ausgesetzt waren und einen ganzen Tag ihres Urlaubs verloren haben“, sagte ein Ryanair-Sprecher.

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Er kündigte zudem ein „massives Durchgreifen“ an und sagte: „Es ist inakzeptabel, dass Passagiere – von denen viele mit Familie oder Freunden in den Urlaub fahren, um einen erholsamen Sommerurlaub zu verbringen – aufgrund des ungebührlichen Verhaltens eines einzigen Passagiers unnötige Störungen und eine Verkürzung ihrer Urlaubszeit erleiden müssen.“

Mit der Zivilklage, die vor dem irischen Bezirksgericht eingereicht wurde, wolle Ryanair ein klares Zeichen setzen. Ziel sei es, ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern. Der Name des Passagiers wurde von der Fluggesellschaft nicht öffentlich gemacht.

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EU-Recht: Fluggäste können Ansprüche geltend machen

Nach EU-Recht haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung bei Annullierungen oder Verspätungen von Flügen innerhalb der EU von mehr als drei Stunden. Bei einer notwendigen Übernachtung muss eine kostenlose Hotelunterkunft angeboten werden. Außerdem muss der Transport zwischen Hotel und Flughafen sowie eine kostenlose Mahlzeit und Erfrischungen angeboten werden.