Berlin. Das Ticket-Portal Eventim steht wegen einer „Sonder-Gebühr“ in der Kritik. In anderen Ländern wurden bereits Urteile dagegen gefällt.

Ein Weltstar füllt die Arenen der Bundesrepublik: Taylor Swift kommt im Juli mit ihrer ausverkauften „Eras-Tour“ nach Deutschland. Doch bereits der Vorverkauf zur Rekord-Tournee führte vielerorts zu Enttäuschung, die Tickets waren weltweit innerhalb von drei Stunden ausverkauft. Jetzt stehen Taylor-Swift-Fans vor der nächsten Hürde: Trotz eines gültigen Tickets können sie unter Umständen nicht das Konzert besuchen.

Das Problem: Alle Konzertkarten sind auf den Käufer der Tickets personalisiert. Das bedeutet: Bei einer Gruppe von mehreren Personen erhalten die Begleiter des Käufers nur dann Einlass zum Konzert, wenn der Käufer mit vor Ort ist. Sollte der Käufer etwa wegen Krankheit nicht zum Konzert gehen können, besteht die Gefahr, dass die Begleiter trotz gültiger Tickets nicht hereingelassen werden, da ihr Name nicht auf dem Ticket steht.

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Von Athena Riegel, Patricia von Thien und Louisa Thönig

Für diesen Fall bietet der Ticketvertreiber Eventim die Option der Umpersonalisierung an. Über die Plattform „FanSale“ können die Tickets dann für einen Euro an die Begleiter „weiterverkauft“ werden. Eventim führt dann gegen eine Zusatzgebühr von zehn Euro die Umpersonalisierung durch. Eine Gebühr, die für Fans schnell zum Ärgernis wird. Doch ist das rechtlich überhaupt erlaubt oder nur der Versuch eines lukrativen Zusatzgeschäfts?

Zusatzgebühren: Nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtens

Die Verbraucherzentrale Bayern erklärt auf Anfrage dieser Redaktion: „Gebühren müssen immer transparent angegeben werden, tatsächlich anfallen und der Höhe nach angemessen sein. Die Plattform bietet mit dem Umschreiben einen Service an und darf dafür grundsätzlich Gebühren verlangen. Der Betrag richtet sich dabei nach den tatsächlich anfallenden Kosten.“ Die Verbraucherzentrale Hamburg hält den Betrag von zehn Euro auf Nachfrage für realistisch.

In anderen Ländern wurde die Umpersonalisierungs-Praxis allerdings bereits nach scharfer Kritik abgeschafft. So entschied in Österreich das Handelsgericht Wien nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformationen, dass die Gebühren für die Umpersonalisierung sowie die Personalisierung an sich unzulässig seien. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass durch diese Vorgaben Verbraucher gröblich benachteiligt wären.

Personalisierte Tickets: Darum sind sie sinnvoll

In Deutschland gibt es einen vergleichbaren Gerichtsfall bisher noch nicht. Die Verbraucherzentrale Bayern schreibt jedoch: „Es ist grundsätzlich möglich, dass ein deutsches Gericht in dieser Konstellation ähnlich entscheiden würde.“ Ein Urteil zu den Gebühren bei einer Neupersonalisierung gebe es nach derzeitigem Wissensstand aber noch nicht.

Taylor Swift Eras Tour - Swiftie-Wandbild im Wembley Park
Mit ihrer „Eras-Tour“ lockt Taylor Swift schon seit März 2023 Millionen Fans in die Arenen der ganzen Welt. © DPA Images | David Parry Media Assignments

Auch in Großbritannien kritisierten die „Swifties“ die Vorgabe der Käuferpersonalisierung, vor allem, da diese erst nach dem Ticketverkauf angekündigt wurde. Nach den Beschwerden lockerte der Vertreiber Ticketmaster die Regelung. Der Kartenkäufer muss also nicht länger beim Einlass anwesend sein.

Eventim argumentiert, dass die Ticketpersonalisierung notwendig sei, um den Verkauf der begehrten Karten auf dem Ticketzweitmarkt einzudämmen. Häufig kaufen gewerbliche Verkäufer massenhaft Tickets, und bieten diese auf Zweitportalen zu horrenden Preisen an. Die Verbraucherzentrale Bayern sieht die Problematik des Schwarzmarkt-Verkaufes ähnlich: „Personalisierte Tickets können hier helfen, den Schwarzmarkt einzudämmen, indem Tickets zuzuordnen sind. Allerdings schränken personalisierte Tickets die Flexibilität von Verbrauchern insbesondere bei kurzfristiger Verhinderung ein.“

Was tun, wenn mein Ticket nicht akzeptiert wurde?

Der Tag ist gekommen, man steht vor der Konzerthalle – und wird am Drehkreuz einfach abgewiesen. Steht dem Betroffenen dann wenigstens eine Entschädigung zu? Die Verbraucherzentrale Bayern schreibt: „Bietet der Veranstalter nur personalisierte Tickets an und Verbraucher haben Tickets ohne eine Personalisierung (z. B. weil sie diese auf dem Ticketzweitmarkt gekauft haben), haben sie kein gültiges Ticket für die Veranstaltung und dürfen beim Einlass abgewiesen werden. Ihnen bleibt dann nur die Möglichkeit, den Kaufpreis vom Verkäufer zurückzuverlangen. Wir raten Verbrauchern deshalb dringend dazu, Eintrittskarten nur bei offiziellen Händlern oder auf offiziellen Zweitmarktplattformen des Veranstalters Tickets zu kaufen.“

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An insgesamt 152 ausverkauften Terminen tourt Taylor Swift mit ihrer „Eras-Tour“ bereits seit März 2023 um die Welt. Über knapp 3,5 Stunden singt die US-Amerikanerin 44 Songs von 9 Alben, hinzu kommen eine aufwändige Choreografie und beeindruckende Bühnenbilder. Im Juli macht die Tour auch in Deutschland Halt: am 17., 18. Und 19. Juli in Gelsenkirchen, am 23. und 24. Juli in Hamburg, und am 27. und 28. Juli in München.

Bereits jetzt sind die Tour und der dazugehörige Konzertfilm „Taylor Swift: The Eras Tour“ ein Riesenerfolg: Schätzungen zufolge spielte die Tour bislang über eine Milliarde Dollar ein, der Film gilt als erfolgreichster Konzertfilm aller Zeiten.