Koblenz.. Der Kinderschänder Detlef S. muss für 14 Jahre und sechs Monate in Haft. Das hat das Landgericht Koblenz entschieden. Zudem wurde eine anschließende Sicherungsverwahrung verfügt. Das Gericht legte ihm 162 Sexstraftaten an seinen Kindern zur Last.
Applaus brandete im Publikum auf, den die Justizwachtmeister aber schnell unterbanden. Applaus für vierzehneinhalb Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung, auf die das Landgericht Koblenz gegen den Kinderschänder Detlef S. (48) aus Fluterschen erkannte. Ein Urteil knapp unter der möglichen Höchststrafe.
„Er ist ein grenzenloser Egoist, der seine Familie rücksichtslos als seinen persönlichen Besitz betrachtet hat“, charakterisierte Richter Winfried Hetger den nur 1,63 Meter großen Angeklagten, der um seine Familie eine Mauer des Schweigens aufgebaut habe. Hetger: „Er brauchte kein Gefängnis für sie, er hat sie rigoros abgeschottet.“
Detlef S. werden 162 Sexualstraftaten zur Last gelegt
Für 162 Sexualdelikte, begangen vor allem an seiner Stieftochter Natascha (28) und seiner leiblichen Tochter Jasmin (18) verurteilte das Gericht den Westerwälder. Alle Strafen für die einzelnen Taten zusammengerechnet kommt das Gericht auf 500 Jahre und zehn Monate Gefängnis, teilte Hetger das Ergebnis der Addition mit. Im deutschen Recht dürfe die Höchststrafe von 15 Jahren Haft aber nicht überschritten werden, betonte der Richter. Fast klang es bedauernd, als er feststellte, dass es im Gegensatz zu anderen Ländern in Deutschland keine lebenslange Haft für Sexualtäter gebe.
„Erleichterung, ein befreiendes Gefühl“ – so kommentierten die Kinder des Angeklagten das Urteil. Stiefsohn Björn, der als Vierjähriger einmal Opfer eines sexuellen Missbrauchs durch Detlef S. geworden war, begrüßte vor allem die verhängte Sicherungsverwahrung. Das Urteil könne für ihn und die anderen Opfer ein „Schritt in die Freiheit werden“.
Schon vor der Urteilsverkündung hatten er und sein Bruder Markus (32) zahlreiche Fernsehinterviews gegeben. Für sie offenbar ein Weg der Aufarbeitung ihres Lebens. Stieftochter Natascha, mit der Detlef S. acht Kinder gezeugt hatte, saß beim Urteil im Gerichtssaal, hielt aber mehr Abstand zu Journalisten. Die leibliche Tochter Jasmin, die in ihrer Aussage die immer noch vorhandene Liebe zu ihrem Vater betont hatte, ließ sich im Saal durch ihre Anwältin vertreten.
Verurteilter degradierte Töchter zu Prostituierten
Als „emotional zerrissene Persönlichkeit“ bezeichnete Richter Hetger sie im Urteil. Sie, die im Alter von neun Jahren erstmals von Detlef S. missbraucht worden war und ihm seitdem regelmäßig zur Befriedigung seiner sexuellen Lust zu Willen sein musste. Ebenso wie ihre Stiefschwester war sie von Detlef S. auch jahrelang an fremde Männer verkauft worden. „Er degradierte sie zu Prostituierten“, stellte das Gericht fest.
Die Strafkammer betonte, dass die jetzt abgeurteilten 162 Fälle nur ein kleiner Teil der Taten des Angeklagten seien. Viele Fälle seien verjährt oder gar nicht strafbar, erklärte Winfried Hetger, warum das Gericht nicht über die Prügelattacken gegen die Kinder oder über die Taten in Zusammenhang mit den acht mit der Adoptivtochter gezeugten Kinder befinden musste.
Gericht sieht keine Mitschuld der Behörden
Kritik am zuständigen Jugendamt in Altenkirchen gab es vom Gericht nicht. Den Behörden sei aus heutiger Sicht keine juristische Mitschuld vorzuwerfen. Hetger erinnerte daran, dass die Kinder der Familie und die Ehefrau den Angeklagten früher nie gerichtsfest belastet hätten. Die Möglichkeiten der Jugendämter, Kinder aus einer Familie herauszunehmen, seien aber sehr begrenzt, vor den Familiengerichten müssten „handfeste Fakten“ her. Angesichts der Mauer des Schweigens seien Fälle wie dieser auch heute nicht zu verhindern. Richter Hetger: „Gekümmert haben sich die Behörden, Hausbesuche gab es zuhauf.“
Was dem Gericht blieb, war ein Appell „an alle Opfer von Sexualstraftaten“. Sie sollten ihr Leid nicht weiter erdulden, sondern „den Mut haben, an die Öffentlichkeit zu gehen, es den Behörden zu sagen“. Nur so könnten die Taten, könne ihr Leid beendet werden.
Damit Detlef S. nicht wieder in die Rolle des Täters wechseln kann, ordnete das Gericht die Sicherungsverwahrung an. Für die Kammer gab es keinen Zweifel: „Wir halten ihn für allgemeingefährlich.“ Detlef S. nahm auch dies so teilnahmslos hin wie schon zuvor das Strafmaß und die Urteilsbegründung..