Paris. Die französische Nationalversammlung will Raubkopierern zukünftig das Internet sperren. Ein eigens eingerichtete Kontrollstelle soll Verstöße gegen das Urheberrecht verfolgen. Der Beschluss steht im Gegensatz zu EU-Entscheidungen. Das Gesetz muss allerdings noch den Senat passieren.

Die französische Kultusministerin Christine Albanel während der Parlamentssitzung am 12. Mai. Foto: afp
Die französische Kultusministerin Christine Albanel während der Parlamentssitzung am 12. Mai. Foto: afp © AFP

Trotz Ablehnung des Europaparlaments hat die französische Nationalversammlung ein umstrittenes Gesetz gegen Raubkopierer verabschiedet. Die Abgeordneten stimmten am Dienstag mit 296 zu 233 Stimmen für ein Gesetz, mit dem die Regierung harte Strafen für Internetpiraten einführen will. Wer mehrmals beim unerlaubten Herunterladen von Musik oder Filmen erwischt wird, dem soll bis zu ein Jahr lang der Internetzugang gesperrt werden.

Die Sozialisten wollen nicht zustimmen

Die konservative Regierung will eine Kontrollstelle einrichten, die über Verstöße gegen das Urheberrecht im Internet wacht. Wer nach zwei schriftlichen Abmahnungen nochmals beim illegalen Herunterladen auf den Computer erwischt wird, dem droht eine Internetsperre von zwei bis zwölf Monaten, während er für den Anschluss weiterbezahlen muss. Das EU-Parlament hatte vergangene Woche beschlossen, dass der Internetzugang nur auf richterliche Anweisung gesperrt werden darf.

Erste Abmahnungen sollen in Frankreich nach den Regierungsplänen ab Herbst per E-Mail verschickt werden; den ersten Internetpiraten könnte der Anschluss dann Anfang kommendes Jahres gesperrt werden, wie der Abgeordnete Franck Riester von der Regierungspartei UMP sagte. Bei einer ersten Abstimmung in der Nationalversammlung vor einem Monat war der Entwurf durchgefallen, weil nicht genügend UMP-Abgeordnete anwesend waren.

Am Mittwoch muss noch der französische Senat zustimmen, damit das Gesetz in Kraft treten kann. Die oppositionellen Sozialisten drohten jedoch schon im Vorfeld, vor den französischen Verfassungsrat ziehen, der das Gesetz ganz oder in Teilen für unzulässig erklären könnte. (afp)