Chemnitz. Der Fall des zweijährigen Robin aus dem sächsischen Kirchberg ist am Montag neu aufgerollt worden. Die Mutter des Jungen muss sich vor dem Landgericht Chemnitz wegen Mordes verantworten. Sie soll ihren Sohn 2007 drei Tage lang alleine gelassen haben. Robin verhungerte und verdurstete.

In einem ersten Prozess vor dem Landgericht Zwickau war sie im Juli 2008 wegen Aussetzung ihres Kindes zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dieses Urteil aufgehoben und das Verfahren zur Neuverhandlung an das Landgericht Chemnitz zurückverwiesen. Laut BGH muss geprüft werden, ob ein Tötungsvorsatz vorlag. Dies hatten die Richter im ersten Verfahren verneint.

Die Angeklagte Yvonne E. sitzt am Montag im Mordfall Robin im Verhandlungssaal des Landgerichts in Chemnitz neben ihrem Anwalt. Foto: ddp
Die Angeklagte Yvonne E. sitzt am Montag im Mordfall Robin im Verhandlungssaal des Landgerichts in Chemnitz neben ihrem Anwalt. Foto: ddp © ddp

Die Anklage wirft der heute 25-Jährigen vor, ihren erkrankten Sohn vor Weihnachten 2007 fast drei Tage lang allein in der Wohnung gelassen zu haben. Sie ließ ihm nur ein paar Kekse und eine Trinkflasche zurück, während sie selbst mit ihrem zweiten Sohn zu einem Bekannten nach Mecklenburg-Vorpommern fuhr. Zum Zeitpunkt ihrer Abreise war der Junge schon nicht mehr in der Lage, die Trinkflasche zu halten.

Robin wog zum Todeszeitpunkt nur noch zehn Kilo

Als sie am Weihnachtsabend zurückkehrte, rief sie laut Anklage trotz des schlechten Zustands von Robin zunächst keinen Arzt. Zwei Tage später konnte der Notarzt nur noch den Tod des Kindes feststellen, das verhungert und verdurstet war. Robin wog zum Zeitpunkt seines Todes nur noch knapp zehn Kilogramm. Gutachter bescheinigten der Frau im ersten Prozess eine krankhafte Persönlichkeitsstörung, weswegen sie nicht habe erkennen können, dass der Junge in Todesgefahr schwebte.

Mutter seit 2007 in Untersuchungshaft

Zu Beginn des neuen Verfahrens hat sich die Angeklagte zur Sache eingelassen und die Geschehnisse von damals aus ihrer Sicht geschildert, wie ein Gerichtssprecher am Montag in Chemnitz sagte. Für den Prozess sind fünf Verhandlungstage angesetzt. Mehrere Zeugen und zwei Sachverständige sind geladen. Ein Gutachter soll zur Schuldfähigkeit der Angeklagten aussagen, die seit Dezember 2007 in Untersuchungshaft sitzt. Am Mittwoch nächster Woche könnte das Urteil gesprochen werden. (afp)