Protest im Gerichtssaal: Prozessbeobachter kritisierten lautstark das als zu mild empfundene Urteil
Zwickau. Das Urteil sorgte für Unmut unter den Prozessbe-obachtern: Das Landgericht Zwickau hat die Mutter des zu Weihnachten 2007 verhungerten und verdursteten Robin aus dem sächsischen Kirchberg zu fünfeinhalb Jahre Haft verurteilt.
Das Gericht sprach die 24 Jahre alter Mutter dreier Kinder am Donnerstag lediglich der Aussetzung ihres zweijährigen Sohnes schuldig: Wegen einer Borderline-Störung wurde die Mutter nicht persönlich für den Tod des Jungen verantwortlich gemacht. Schon während der Urteilsverkündung platzte es aus Robins Großvater väterlicherseits heraus. Lautstark protestierte der 62- Jährige gegen das seiner Meinung nach viel zu milde Urteil. Richterin Ingrid Hoffmann musste eindringlich um Ruhe bitten.
Die Strafkammer stützte sich vor allem auf die Aussagen eines psychiatrischen Sachverständigen, der die Persönlichkeitsstörung bei der jungen Frau festgestellt hatte. Sie habe wegen der Störung nicht erkennen können, dass ihr Kind in Lebensgefahr schwebte, begründete die Richterin. Die zierliche, blasse Angeklagte verfolgte den Richterspruch ohne erkennbare Regung.
Die junge Frau hatte zum Prozessauftakt Anfang Juni eingeräumt, den kränkelnden Jungen kurz vor dessen Tod fast drei Tage allein in seinem Bett zurückgelassen zu haben. Währenddessen besuchte sie zusammen mit dem damals vierjährigen Sohn Lukas, der inzwischen vom Jugendamt betreut wird, eine Internet-Bekanntschaft. Robin hinterließ sie lediglich einen Teller Kekse und eine kleine Trinkflasche. Auch nach ihrer Rückkehr am späten Abend des 24. Dezember rief die Mutter keinen Notarzt. Robin starb am 26. Dezember.