Köln. Die „Bild“ darf bestimmte Aussagen über Kardinal Woelki im Zusammenhang mit der umstrittenen Beförderung eines Priesters nicht mehr verbreiten.

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki ist im letzten noch anhängigen Verfahren gegen den Springer-Verlag erfolgreich gewesen: Die „Bild“-Zeitung darf bestimmte Äußerungen über Woelki nicht mehr verbreiten. Die fraglichen Passagen verletzten das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Kardinals, entschied das Kölner Landgericht am Mittwoch.

Woelki hatte sich mit seiner Klage gegen einen Online-Bericht von „Bild“ gewehrt, in dem es um die Beförderung eines umstrittenen Pfarrers ging. Der Pfarrer hatte Jahre zuvor mit einem 16 Jahre alten Prostituierten Sex gehabt, außerdem gab es Missbrauchsvorwürfe gegen ihn.

Nach Auffassung Woelkis hat die Zeitung fälschlicherweise behauptet, dass er bei der Ernennung des Pfarrers zum Stadtdechanten von Düsseldorf im Jahr 2017 dessen Personalakte gekannt und von einer Warnung der Polizei gewusst habe. Woelki hatte dazu eine eidesstattliche Versicherung abgegeben.

Axel Springer und Reporter hätten Beweise liefern müssen

Laut Urteil hätten die Beklagten „aufgrund der Ehrenrührigkeit der Äußerungen“ vor Gericht beweisen müssen, dass Woelki den Inhalt der Dokumente kannte, als er über die Beförderung des Pfarrers entschied. Dies sei den Beklagten - der Axel Springer SE und einem Reporter - aber nicht gelungen.

In dem Verfahren war auch Woelki selbst vor Gericht aufgetreten und hatte erneut betont, die Personalakte des Pfarrers nicht gekannt zu haben. Auch die Vernehmung von zwei Zeugen habe die konkreten Beweisfragen nicht bestätigt, urteilte die Kammer. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Köln eingelegt werden. (dpa/epd)