Köln. Bei einer Klage von Kölns Erzbischof Woelki gegen „Bild“ wird auch der Kardinal selbst befragt. Der Geistliche wehrt sich in mehreren Verfahren.
Das Kölner Landgericht wird am 28. März den Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki befragen. Das persönliche Erscheinen Woelkis im Gerichtssaal hatte das Gericht bereits Anfang des Monats festgelegt und teilte nun am Montag den betreffenden Fortsetzungstermin im Rechtsstreit Kardinal Woelki gegen das Medienunternehmen Axel Springer mit. Der Erzbischof wird als Partei vor der 28. Zivilkammer in einem presserechtlichen Verfahren gehört. In dem Verfahren klagt Woelki gegen einen Online-Artikel der „Bild“-Zeitung vom Mai 2021. Der Kardinal wirft Verlag und Chefreporter vor, sie hätten unzutreffend berichtet, dass er bei der Beförderung des Pfarrers D. im Jahr 2017 Kenntnis von Vorgängen gehabt habe, die in der Personalakte von D. dokumentiert gewesen seien. Dabei ging es um mutmaßliche sexuelle Übergriffe und mutmaßlich grenzverletzendes Verhalten gegenüber Minderjährigen.
Woelki hatte 2021 eidesstattlich versichert, er habe bis auf einen bekannten Vorfall nur von Gerüchten erfahren, „die sich um den Pfarrer rankten“. Erst mit „namentlichen Aussagen potenzieller Betroffener“ Ende 2020/Anfang 2021 - also Jahre nach der Beförderung D.s zum stellvertretenden Stadtdechanten - habe sich die Rechtslage geändert, erläuterte das Erzbistum.
Kirchenrechtliches Verfahren im Dezember eingestellt
Im Dezember vergangenen Jahres war ein kirchenrechtliches Verfahren gegen D. eingestellt worden. Darin wurde ein Verbot der Ausübung priesterlicher Dienste wieder aufgehoben. D. darf allerdings nicht in seine bisherige Leitungsfunktion zurückkehren und nicht in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sein.
Woelki wehrt sich in mehreren Verfahren gegen die Berichterstattung der „Bild“ über den Umgang mit sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln. In der vergangenen Woche bestätigte das Oberlandesgericht teilweise Entscheidungen des Kölner Landgerichts. In zwei Urteilen wurden einzelne Äußerungen der Berichterstattung untersagt. (epd)