Düsseldorf. Seit Anfang 2021 gilt in NRW ein Gifttiergesetz. Dies soll die private Haltung regulieren und reduzieren. Viele Tiere werden illegal gehalten.

Schon wenn sie nicht giftig sind, wenden sich viele Menschen angeekelt und ängstlich ab. Schlangen, Skorpione oder Spinnen sind nicht jedermanns Sache. Doch es gibt auch Liebhaber, die sich sogar giftige Exemplare daheim halten.

Einem aktuellen Bericht der Landesregierung zufolge lebten zum Stichtag 31. Dezember 2021 insgesamt 4300 gemeldete Gifttiere in 207 Bestandshaltungen in Nordrhein-Westfalen: 3553 Giftschlangen, 275 Giftskorpione und 472 giftige Spinnen. Die Zahlen stammen aus der erstmaligen Erhebung des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv). Wie viele Gifttiere illegal und im Verborgenen gehalten werden, weiß niemand.

Ein giftiger blauer Thai Skorpion im Terrazoo in Rheinberg. 275 Giftskorpione befinden sich in NRW in privatem Besitz.
Ein giftiger blauer Thai Skorpion im Terrazoo in Rheinberg. 275 Giftskorpione befinden sich in NRW in privatem Besitz. © dpa | Roland Weihrauch

Nach dem neuen und zum 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Gifttiergesetz (GiftTierG NRW) ist die Haltung und Neuanschaffung bestimmter Tiere für Privatpersonen verboten. Allerdings gilt ein Bestandschutz für bereits gehaltene Exoten, wenn vom Tierhalter bestimmte Voraussetzungen erfüllt wurden. In der ersten Jahreshälfte 2021 musste jeder Halter die im Gesetz aufgeführten giftigen Tiere unter Angabe von Art, Anzahl und Haltungsort an das Lanuv melden.

Mit dem der dpa vorliegenden Bericht zur „Umsetzung des Gifttiergesetzes in der Praxis“ informiert das Ministerium den Landtag für die Sitzung des Umweltausschusses am kommenden Mittwoch (9. März) über den Status quo der Gifttierhaltung. Zum 30. Juni 2021 habe es noch 226 Halter mit insgesamt 4389 giftigen Tieren gegeben, heißt es darin.

Gifttiergesetz soll die private Haltung regulieren und reduzieren

13 Personen gaben die Haltung von 78 Spinnen und 122 Skorpionen danach auf. Zwei Privatleute erhielten die Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handel. Nach dem 30. Juni wurde eine Gifttierhaltung gemeldet, vier Haltungen erledigten sich durch den Tod der Tiere. Ein Gifttierbesitzer zog in ein anderes Bundesland. Demzufolge verteilt sich die Gifttierhaltung in NRW auf nunmehr 207 private Haushalte.

Mit dem vom Landtag 2020 beschlossene Gifttiergesetz soll die private Haltung von gefährlichen und sehr giftigen Tiere reguliert und langfristig reduziert werden. Wegen der starken Giftwirkung nach Bissen oder Stichen könne sie eine „erhebliche Bedrohung für die Gesundheit und das Leben von Menschen darstellen“, erläutert das Umweltamt. Als gefährlich gelten alle Giftschlangenarten im engeren Sinne, bestimmte Skorpion- und Webspinnenarten sowie deren Unterarten und Kreuzungen.

Eine giftige Kraushaarvogelspinne im Terrazoo in Rheinberg. 472 giftige Spinnen werden in NRW gehalten.
Eine giftige Kraushaarvogelspinne im Terrazoo in Rheinberg. 472 giftige Spinnen werden in NRW gehalten. © dpa | Roland Weihrauch

Für öffentliches Aufsehen sorgte im vergangenen November eine in Hagen aufgeflogene illegale Gifttierhaltung. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fand die Polizei 15 vermeintlich giftige Tiere. Weil diese nicht wie vorgeschrieben angemeldet waren, durchforsteten Veterinäramt, Ordnungsamt, ein Reptilienexperte und ein Gifttiersachverständiger die Wohnung.

60 Exotische Tiere im Keller in Hagen

Sie fanden aber zunächst nur 2 der 15 vermuteten Gifttiere. Im Keller wurden die Ermittler dann fündig: Zahlreiche Gifttiere tummelten sich in nicht ausreichend gesicherten Plastikbehältern. Einige krabbelten oder krochen frei herum oder bevölkerten Schubkästen. Insgesamt wurden 55 Gifttiere sowie 5 ungiftige Exoten gefunden. Zur Gefahrenabwehr mussten Wohnung und Keller abgeriegelt und versiegelt werden, die Tiere wurden eingefangen.

Der gesamte Tierbestand kam zunächst in die Reptilienauffangstation des Terrazoos in Rheinberg (Kreis Wesel), ehe sie im Februar an einen Dienstleister nach Bingen in Rheinland-Pfalz umzogen. Gegen den Hagener Tierhalter wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Nach dem neuen Gifttiergesetz droht ihm im Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. (dpa)