Köln. Im April durften sich in NRW nur zwei Personen im freien Treffen. Eine Hartz-4-Empfängerin saß dennoch mit einer Gruppe am Lagerfeuer.

  • Während der Corona-Pandemie gelten besondere Regeln, die selbst ein normales Lagerfeuer zur teuren Angelegenheit werden lassen können
  • So ist es einer Hartz-4-Empfängerin geschehen
  • Die Hunderte Euro hohe Strafe wollte sie aber nicht akzeptieren – auch weil sie nach eigenen Angaben nicht genügend Geld hat

Dass Hartz-4-Empfänger meist über nicht viel Geld verfügen, ist allgemein bekannt. Eine arbeitslose Erzieherin muss nun mit noch weniger auskommen: Von einem Gericht in Köln wurde sie zu einer Strafzahlung von 120 Euro verurteilt. Doch was ist passiert?

Verstoß gegen Corona-Regeln: Lagerfeuer mit 10 Personen

Es ist der 19. April, der teuer für die Frau wird. Zu diesem Zeitpunkt durften sich in NRW in der Öffentlichkeit nur zwei Personen aus verschiedenen Haushalten treffen – als Maßnahme gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie .

Dennoch beobachtete ein Spaziergänger an dem entsprechenden Morgen gleich mehrere Menschen, die am Höhenfelder See in Köln um ein Lagerfeuer herumsaßen. Wie der Focus berichtet , alarmierte der Passant die Polizei , die daraufhin mit einem Streifenwagen anrückte. Lesen Sie hier: Das könnte sich alles bei Hartz 4 ändern.

Hartz-4-Empfängerin feiert am See: Polizei verhängt Bußgeld

Am Ort des Geschehens trafen die Beamten zehn Leute an – sie alle erhielten eine Anzeige und sollten letztlich ein Bußgeld von 350 Euro zahlen. Auch die zunächst vorgebrachte Ausrede, es habe sich um mehrere Kleingruppen gehandelt, ließen die Beamten nicht gelten. Viele der Anwesenden akzeptierten das schließlich.

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Nicht so die 39-jährige Hartz-4-Empfängerin: Sie sei an dem entsprechenden Morgen wegen der Corona-Regeln allein am See spazieren gewesen, sagte sie laut Focus vor Gericht . Dort sei sie dann zufällig auf einen Bekannten gestoßen und habe sich mit ihm ans Feuer gesetzt. Die anderen Personen seien dann dazugestoßen. Dabei habe sie sich aber nichts gedacht, weil die Anwesenden untereinander Abstand gehalten hätten.

Richterin verurteilt Hartz-4-Empfängerin wegen Verstoß gegen Corona-Regeln

Die Vorsitzende Richterin nahm das so hin. Dennoch sei es zu einer verbotenen Zusammenkunft gekommen, für die es ein Bußgeld geben müsse. Unter Tränen sagte die arbeitslose Erzieherin schließlich, dass sie den Betrag nicht zahlen könne.

Weil sie gegen die Corona-Kontaktbeschränkungen verstoßen hatte, musste sich eine Hartz-4-Empfängerin aus Köln vor Gericht verantworten.
Weil sie gegen die Corona-Kontaktbeschränkungen verstoßen hatte, musste sich eine Hartz-4-Empfängerin aus Köln vor Gericht verantworten. © dpa | Jan Woitas

Die Strafe wurde schließlich von 350 auf 120 Euro reduziert – unter anderem, weil sich die Angeklagte vor Gericht schließlich einsichtig zeigte. Hinzu kommen aber noch 50 Euro Gerichtsgebühr sowie Fahrtkosten und ein möglicher Verdienstausfall der Zeugen.

(nfz)