Essen. Obwohl der Urlaub auf Mallorca und den Kanaren wohl bald möglich wird, ist vielen Familien aus NRW das Risiko zu groß. Ihnen drohen Stornokosten.

Immer näher rücken der Sommer und die Ferien. Viele Deutsche hoffen, dass Urlaub trotz Corona-Pandemie auch außerhalb von Deutschland möglich sein wird. Dazu hat gerade erst Außenminister Heiko Maas Absprachen mit EU-Ländern zum Einstieg in den Tourismus getroffen.

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Trotzdem bleibt bei vielen ein Unbehagen, wenn Sie an die möglichen Risiken denken: Die Angst vor einem erneuten Lockdown im Urlaubsland, einer Quarantäne-Anordnung im Hotel oder auch die Folgen einer harmlosen Erkältung, die nichts mit Corona zu tun hat – wegen der einem aber der Zutritt in den Flieger verweigert werden könnte.

Hohe Kosten bei Verpassen der Storno-Fristen

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Wer dieses Risiko etwa als Familie mit Kindern in den Sommerferien nicht eingehen will, macht sich jetzt Gedanken, wie man eine Reise stornieren oder umbuchen und dabei die finanziellen Verluste in Grenzen halten kann. Die Reisewarnung gilt aktuell noch bis zum 14. Juni – bis dahin sollte sich die Rückabwicklung einer gebuchten Reise in den meisten Fällen recht problemlos gestalten. Außenminister Maas (SPD) hat aber angekündigt, dass die Reisewarnung nicht über den 15. Juni hinaus verlängert werden solle.

Wer in Corona-Zeiten seinen Pauschaulurlaub im Sommer stornieren, hat verschiedene Optionen.
Wer in Corona-Zeiten seinen Pauschaulurlaub im Sommer stornieren, hat verschiedene Optionen. © Imago

Nun beginnen die Ferien in NRW am 29. Juni. Wer direkt zu Beginn verreist, hat schon bald ein Problem mit der 30-Tage-Frist bei Stornierungen, die bei vielen Reiseanbietern eine magische Grenze ist. Wer bis dahin seine Reise nicht storniert hat, muss im Zweifelsfall mit erheblich höheren Gebühren rechnen.

Pauschalreisen bis Ende August kostenfrei stornierbar?

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Der Bundesverband der Verbraucherzentrale verwies Anfang Mai auf ein Gutachten des Reiserechtlers Prof. Klaus Tonner, wonach Verbraucher das Recht hätten, Auslands-Pauschalreisen bis Ende August kostenlos zu stornieren. Das zentrale Argument in dem Gutachten lautet: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Umstände der Covid-19-Pandemie zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise führen.“ Dabei beruft sich Tonner auf Pressemeldungen und Politiker-Aussagen, dass sich an den Umständen bis Ende August nichts ändern werde. Bei dieser kostenlosen Stornierung sei auch keine Restzahlung zu leisten und der Reiseveranstalter müsse die „Anzahlung zurückerstatten“.

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Reiserecht-Expertin Beate Wagner von der Verbraucherzentrale NRW ist bei ihrer Einschätzung etwas vorsichtiger: „Das Gutachten ist eine fundierte Meinung, aber ich fürchte, dass die Reiseveranstalter die Argumentation ablehnen und es dann zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, deren Ausgang ungewiss ist.“

"Zeitpunkt für die Bewertung der Umstände ist der Reisezeitpunkt"

Beate Wagner rät den Kunden, sich vor einer Stornierung mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen und mögliche Optionen abzuklopfen. Ansonsten sollte man die Frist so lange ausreizen, bis die Stornierungskosten stark steigen – in der Hoffnung, dass es bis dahin etwas mehr Klarheit in Bezug auf Reisewarnungen oder auch Reisehinweise gibt. Wer bis kurz vor dem Urlaubsantritt mit der Stornierung wartet, geht das Risiko von hohen Kosten ein, wenn es dann doch keine so außergewöhnlichen Umstände mehr gibt, die die Reise erheblich beeinträchtigen.

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„Wir sind allerdings der Auffassung, dass der Zeitpunkt für die Bewertung der Umstände der Reisezeitpunkt ist“, betont die Rechtsexpertin. Wer früh storniert, um die Entgelte niedrig zu halten, sollte trotzdem beobachten, ob die Reise zum geplanten Zeitpunkt möglich gewesen wäre. „Würden die Umstände zum Reisezeitpunkt zu einem kostenfreien Rücktritt berechtigen, müssten die Stornoentgelte zurückerstattet werden“, sagt Beate Wagner. Das sei aber rechtlich unsicher, weil die Vorschrift zur Möglichkeit eines kostenfreien Reisevertrag-Rücktritts mit einer Rechtsänderung vor zwei Jahren komplett neu gefasst worden und es noch keine Urteile dazu gebe.

Großer Beratungsbedarf beim Thema Sommerurlaub-Stornierung

Wie Die Welt berichtet hat die Bundesregierung in einer kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen erklärt, dass sie keine Rechtssicherheit schaffen werde und sie die Einzelfall-Entscheidungen bei den Gerichten sehe. Ob „unvermeidlich außergewöhnliche Umstände durch Corona auch im Juli oder August zu erheblichen Beeinträchtigungen am Urlaubsort sorgen“, könne derzeit pauschal nicht beantwortet werden.

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„Einen goldenen Weg mit Blick auf den Sommer gibt es leider nicht – dafür sind noch zu viele Faktoren ungewiss“, so Beate Wagner, die derzeit sehr viele Nachfragen zum Thema Sommerurlaub-Stornierung registriert hat. Wer Hilfe braucht, könne sich unter anderem an die kostenpflichtige Rechtsberatung und Rechtsvertretung der Verbraucherzentrale NRW wenden oder sich unter der Corona-Hotline informieren.