Essen. Mit geklauten Identitäten Tausender Internetnutzer sollen Betrüger gefälschte Markenprodukte verkauft haben. Wie Betroffene jetzt reagieren sollten.

Betrüger haben offenbar im Namen ahnungsloser Internetnutzer Online-Shops eröffnet, um darüber gefälschte Waren wie Turnschuhe oder Sonnenbrillen bekannter Marken zu verkaufen. Einem Bericht des NDR zufolge ist die Zahl der mit falschen Identitäten angemeldeten Shops in den letzten Monaten explodiert. Weltweit sind Tausende Menschen betroffen, allein in Deutschland sind demnach bislang 250 Fälle bekannt.

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Betroffene.

Woher haben die Betrüger die Daten?

Die Hintermänner sitzen vermutlich in China. An Namen, Adressen und Kreditkartendaten der Internetnutzer sind die Betrüger vermutlich über andere Online-Shops gekommen, die eigens für den Datenklau eingerichtet worden sein könnten.

Auch über Trojaner und Phishing-Mails könnten sie an die Daten gelangt sein.

Kann ich als vermeintlicher Shop-Inhaber haftbar gemacht werden?

In den USA soll es bereits Sammelklagen von Unternehmen wie Adidas oder Michael Kors geben - auch gegen Menschen, die womöglich gar nicht wussten, dass auf ihren Namen ein Online-Shop angemeldet ist. Berichten zufolge müssen Betroffene mit Millionenklagen rechnen: Diejenigen, auf deren Namen die Internetseiten angemeldet sind, seien zunächst haftbar, glaubt dem NDR zufolge der Hamburger Internetrechtler Klaus Lodigkeit.

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"Nein, das ist falsch", sagt hingegen der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke. Es könne zwar sein, dass Firmen Forderungen stellen würden, aber "in Deutschland passiert Betroffenen überhaupt nichts." Sie müssten lediglich klarmachen, dass sie mit dem Online-Shop nichts zu tun haben.

Wie finde ich heraus, ob jemand meine Daten geklaut hat?

Der Tipp ist denkbar einfach: "Googeln Sie einfach Ihren Namen", rät Solmecke. Steht der Name im Impressum einer Internetseite, taucht diese als Treffer in der Ergebnisliste auf.

Mithilfe etwa der Google-Alert-Funktion können Nutzer außerdem dauerhaft nach ihrem Namen suchen lassen - und werden per Mail über Treffer informiert.

Was kann ich tun, wenn Post vom Anwalt kommt?

Sobald sie von dem Datenklau erfahren, sollten Betroffene Strafanzeige erstatten. "Trudelt eine teure Abmahnung eines Markenrechtsinhabers ins Haus, kann man die Strafanzeige vorlegen und damit deutlich machen, dass der Online-Shop nicht von einem selbst betrieben worden ist."

Haben die Käufer gefälschter Markenware Ansprüche gegen mich?

Nein, die Besteller haben überhaupt keine Ansprüche. Im Gegenteil, sie müssen damit rechnen, dass die Hersteller der Original-Produkte gegen sie vorgehen. "Die Käufer gefälschter Produkte müssen dann die Ware vernichten und bleiben auf ihren Kosten sitzen", so Christian Solmecke.

Online-Käufer sollten zudem darauf achten, dass der Internetshop, bei dem sie kaufen wollen, über ein sogenanntes Trusted-Shop-Siegel (blaues "e" auf gelbem Grund) verfügt. "Man muss einfach ein bisschen wachsam sein. Wenn die sonst sehr teure Designerbrille ungewöhnlich grünstig ist, sollten Käufer zumindest misstrauisch werden." Auch, wenn es keine oder nur sehr wenige Online-Bewertungen zu einem Internetshop gibt, sollte man vorsichtig sein.

Muss ich bei der Einreise in die USA mit Schwierigkeiten rechnen?

Die US-Justiz verfolgt Markenrechtsverletzungen streng. Dass jemand, dessen Namen für einen betrügerischen Internetshop missbraucht wird, bei der Einreise in die USA womöglich verhaftet wird, hält Christian Solmecke für sehr unwahrscheinlich. "So jemand ist ja offensichtlich unbescholten, da kann nichts passieren."

Jeder USA-Reisende muss außerdem vor Reise-Antritt das sogenannte ESTA-Formular ausfüllen. Spätestens dann sollte klar werden, ob ein Einreise-Hindernis vorliegt. (pen)