Essen. . Das Telefon während der Fahrt in die Hand zu nehmen, ist laut Straßenverkehrsordnung verboten. Es lenkt ab und erhöht die Unfallgefahr.
Wer beim Autofahren zum Handy greift, riskiert nicht nur eine empfindliche Strafe, sondern unter Umständen auch das Leben von sich und anderen Verkehrsteilnehmern. Laut einer kanadischen Studie steigt das Unfallrisiko dabei um das Vierfache. Es sei dann so hoch wie bei einem Trunkenheitszustand von 0,8 Promille.
Von den jährlich 2,4 Millionen Verkehrsunfällen in Deutschland werden 800.000 durch Ablenkung verursacht, rund 300.000 davon können auf Handynutzung zurückgeführt werden, schätzt Verkehrsforscher Prof. Michael Schreckenberg von der Universität Duisburg-Essen: „Ich halte das für ein ernstes Problem, das sich mit dem Einzug des Internets ins Fahrzeug noch verschlimmern wird.“
Den Autofahrern scheinen diese Risiken bewusst zu sein: Über 90 Prozent von ihnen halten die Handynutzung am Steuer auch für gefährlich – mehr als drei Viertel von ihnen nutzen das Gerät aber trotzdem. Das zumindest ist das Ergebnis einer Onlineumfrage des Automobilclubs Mobil in Deutschland. Gemeinsam mit dem TÜV Süd startete der Automobilclub nun kürzlich die Kampagne: „Be Smart! Hände ans Steuer – Augen auf die Straße.“
Was erlaubt und was verboten ist – Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Handys am Steuer.
Ist nur das Telefonieren während der Fahrt verboten?
Die Handynutzung im Auto ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) in §23 Abs. 1a klar geregelt. Dort heißt es „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“ Aus welchem Grund man das Handy während der Fahrt in die Hand nimmt, ist dabei nebensächlich, sagt Jost Kärger, Jurist beim ADAC: „Selbst wenn Sie nur ihre Navi-App benutzen wollen, ist das verboten, schließlich steht auf dem Smartphone auch die Telefonfunktion zur Verfügung, das genügt bereits.“ Auch wer sein Handy während der Fahrt nur in die Hand nimmt, um einen Anruf abzulehnen, könne dafür mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg belegt werden. Das Verbot gilt übrigens auch für Radfahrer. Sie dürfen nur im Stehen telefonieren. Hier beträgt das Bußgeld nur 25 Euro.
Darf ich an einer roten Ampel zum Telefon greifen?
Bei laufendem Motor darf das Handy grundsätzlich nicht zur Benutzung in die Hand genommen werden, selbst wenn das Fahrzeug gerade steht. „Wenn Sie an der Ampel den Motor abschalten, dann dürften Sie theoretisch kurz telefonieren. Eine andere Frage ist da natürlich, ob das in dieser kurzen Zeitspanne überhaupt sinnvoll ist“, sagt Kärger. Zudem muss auch gewährleistet sein, dass man den Verkehr nicht aufhält, wenn die Ampel auf Grün springt, da der Fahrer auch zur allgemeinen Rücksichtnahme verpflichtet ist.
Werde ich bestraft, wenn ich das Handy während der Fahrt weglege?
Verboten ist ausdrücklich nur die Nutzung des Telefons in der Hand. Wer danach greift, um es ins Seitenfach zu legen, bleibt straffrei.
Wie kann ich mein Handy im Auto legal nutzen?
Indem man es in eine Kfz-Halterung klemmt. Das Verbot bezieht sich nur auf die Nutzung in der Hand. Steckt das Gerät in einer Halterung, darf man es während der Fahrt bedienen. Ein Freibrief zum „Simsen“ sei das aber nicht, sagt ADAC-Jurist Kärger: „Trotzdem darf man während der Fahrt keine lange Nachricht eintippen, das verstößt gegen die allgemeine Aufmerksamkeitspflicht.“
Darf ich mein Navi während der Fahrt in die Hand nehmen und bedienen?
„Das ist nicht ausdrücklich verboten. Aber auch in diesem Fall gilt die allgemeine Sorgfaltspflicht“, sagt Kärger. Wer sich also zu sehr ablenkt, verstößt gegen die geltenden Bestimmungen.
Muss ich eine besondere Freisprecheinrichtung kaufen?
Nein. Wer will, kann den Lautsprecher seines Handys oder ein Headset verwenden. Kärger: „Die Art der Freisprecheinrichtung spielt keine Rolle, wichtig ist, dass sie den Fahrer nicht daran hindert, das Verkehrsgeschehen ausreichend wahrzunehmen.“