Darmstadt. Der Prozess um den gewaltsamen Tod von Tugce A. steuert auf sein Ende zu: Das Landgericht in Darmstadt will jetzt die Beweisaufnahme schließen.

Die Studentin Tugce ist nach Angaben eines Rechtsmediziners an einer Hirnblutung gestorben, die durch den harten Aufschlag ihres Kopfes auf den Boden ausgelöst wurde. Auch eine rasche Operation hätte die 22-Jährige nicht retten können, sagte der Gutachter Marcel Verhoff, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Uni-Klinik Frankfurt, am Mittwoch vor dem Landgericht Darmstadt.

Angeklagter Sanel M. gab zu, Tugce geschlagen zu haben

Der angeklagte Sanel M. hatte in dem Prozess zugegeben, der jungen Frau im November 2014 vor einem Schnellrestaurant in Offenbach eine Ohrfeige gegeben zu haben, so dass sie stürzte, mit dem Kopf aufschlug und später starb. Der Experte sagte dazu, eine Ohrfeige könne einen kurzen Blackout ausgelöst haben, so dass Tugce möglicherweise ohne Abwehrreaktion hingefallen sei. "Grundsätzlich ist eine Ohrfeige dazu in der Lage, wenn sie fest geschlagen ist."

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Nach Darstellung Verhoffs muss die Studentin beim Aufprall auf einen Gegenstand aufgeschlagen sein. Dabei könnte es sich um einen Ohrring gehandelt haben. "Es hat sich eine drei Zentimeter lange Kante in den Kopf hineingebohrt, wo der Schädel dünn ist", sagte der Professor. "Der Ohrring hat eine solche Kante." Dies habe aber nicht zu der Hirnblutung geführt.

Bald soll das Urteil fallen. Das Landgericht will am Mittwoch die Beweisaufnahme schließen. Dann könnte am nächsten Verhandlungstag, dem 12. Juni, plädiert und vier Tage später das Urteil verkündet werden. Ein Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den Vorsitzenden Richter Jens Aßling wurde abgelehnt. Das Verfahren konnte somit am Vormittag wie erwartet weitergehen. Aßling habe die gebotene Unparteilichkeit nicht verletzt, begründete ein Besitzer der Kammer die Entscheidung.

Angeklagte (18) soll Tugces Tod verursacht haben

Der Tod der jungen Frau löste große Anteilnahme aus. Von ihren Anhängern wird Tugce verehrt, weil sie kurz vor dem tödlichen Schlag auf der Toilette des Fast-Food-Restaurants Zivilcourage gezeigt und zwei Mädchen geholfen haben soll, die von Sanel M. und Freunden belästigt worden sein sollen. Doch dazu gab es unterschiedliche Zeugenaussagen.

Die Verteidigung hatte den Befangenheitsantrag damit begründet, dass Aßling in einem Schreiben an das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt die Ereignisse, die in einem Tat-Video vom Parkplatz in Offenbach zu sehen sind, verzerrt dargestellt habe. Außerdem seien die Akten nicht vollständig gewesen. Über den Antrag hat ein Mitglied einer anderen Strafkammer des Landgerichts zusammen mit den Beisitzern aus der Tugce-Kammer entschieden.

Sanel M. – Verwarnung, Jugendarrest und Sozialstunden

Die Kammer verlas mehrere Urteile des Amtsgerichts Offenbach aus den zurückliegenden Jahren, in denen Sanel M. strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Er erhielt Verwarnungen, Jugendarrest und musste soziale Arbeit leisten. Unter anderem hatte Sanel M. einem Jungen unvermittelt ein erhitztes Feuerzeug in den Nacken gedrückt. In anderen Fällen brach er mit Freunden einen Kiosk auf und nahm anderen Handys ab.

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Ein Mitarbeiter des Jugendamtes Offenbach schilderte den schulischen Werdegang des Angeklagten und die Verhältnisse im Elternhaus. Die Eltern hätten sich Rat geholt, weil Sanel M. Schwierigkeiten gemacht habe. Zu Lehrern sei er respektlos gewesen. Sanel M beendete die Hauptschule mit Abschluss.

Zur Überraschung der Kammer wollte der Mitarbeiter keine Einschätzung abgeben, ob Sanel M. in seiner Entwicklung eher als Erwachsener oder als Jugendlicher zu sehen sei. Wenn Sanel M. nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, ist eine Bewährungsstrafe möglich. Der Vertreter des Jugendamtes riet zu einer Therapie. Sanel M. habe mitunter Probleme, Folgen von Gewalt einzuschätzen. "Ich denke, dass er die Opfer-Perspektive nicht besonders gut einnehmen kann." (dpa)