Darmstadt. Im Prozess um den gewaltsamen Tod der Studentin Tucge A. kündigt sich ein nahes Ende an. Ein Befangenheitsantrag steht aber noch aus.

Der Prozess über den Fall Tugce A. könnte bald enden: Nach der Vernehmung zahlreicher Zeugen geht das Verfahren um den gewaltsamen Tod der Studentin allem Anschein nach dem Ende entgegen.

Zweifel an Erfolg von Befangenheitsantrag

Es steht zwar noch die Entscheidung aus über einen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den Vorsitzenden Richter Jens Aßling. Allerdings gibt es Zweifel, ob dieser Erfolg haben wird. Im Mittelpunkt des achten von zehn geplanten Verhandlungstagen dürfte am Mittwoch (3. Juni) das Gutachten eines Gerichtsmediziners stehen, der sich mit der Todesursache der Studentin befasst. Auch die Entscheidung über den Befangenheitsantrag wird erwartet.

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Als Angeklagter steht der 18 Jahre alte Sanel M. wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht. Er gab zu, der 22-Jährigen im November 2014 vor einem Fast-Food-Restaurant in Offenbach eine Ohrfeige gegeben zu haben. Tugce stürzte nach hinten um, schlug hart mit dem Kopf auf und starb wenig später.

Das Gericht hat eine Vielzahl von Zeugen vernommen: Freunde des Angeklagten, Freundinnen des Opfers, Gäste des Fast-Food-Restaurants, Mitarbeiter von dort und Polizisten. Alle berichteten von üblen Beleidigungen von beiden Seiten - auch von Tugce selbst geäußert. Die Freundeskreise fielen mit Erinnerungslücken und Widersprüchen zu ihren ersten Vernehmungen bei der Polizei auf.

Während die einen behaupteten, der angeklagte Sanel M. sei nicht zu beruhigen gewesen, sagten andere, er sei nicht durch besondere Aggressivität aufgefallen.