Düsseldorf/Paris. Die Aufklärung der Germanwings-Katastrophe ist für die Ermittler wie ein Puzzle. Welche Erkenntnisse sind gesichert? Welche Fragen noch offen?
Mehr als drei Wochen sind seit dem Absturz des Germanwings-Fluges 4U9525 vergangen. Die Ermittler haben seither zahlreiche Puzzlestücke zusammengetragen auf der Suche nach einer einzigen Frage: "Warum?" Sie ergeben inzwischen ein erstes Bild dessen, was über den französischen Alpen geschehen ist, auch wenn wohl nicht alle Puzzleteile gefunden werden.
Welche Schlüsse lässt der Stimmrekorder zu?
Der Stimmrekorder legt nahe, dass Co-Pilot Andreas Lubitz den Piloten durch Verriegeln der Cockpit-Tür ausgesperrt hat und alle Bitten ignorierte, ihn wieder hineinzulassen. Der Rekorder klärt nicht mit letzter Sicherheit, ob Lubitz bis zum Aufschlag der Maschine bei Bewusstsein war, auch wenn er ruhig und regelmäßig atmete.
Was verrät der Flugdatenschreiber?
Der deutlich später entdeckte Flugdatenschreiber lässt hingegen keinen Raum mehr für eine Ohnmacht-Hypothese. Lubitz leitete demnach nicht nur den Sinkflug bewusst ein, er beschleunigte die Maschine danach auch noch mehrmals. Wenn er dies konnte und es Teil einer Notfallprozedur gewesen wäre, hätte er auch mit der Flugsicherung Kontakt aufnehmen, den Kurs ändern und ein Notsignal senden müssen.
Der Flugdatenschreiber liefert auch keinen Hinweis darauf, dass es sich Lubitz im letzten Moment noch anders überlegt haben könnte. Hinweise auf technische Probleme fanden sich ebenfalls nicht. "Gegenwärtig gibt es keinen Beweis für irgendeinen Defekt", sagt der Marseiller Staatsanwalt Brice Robin.
Was fanden die deutschen Ermittler?
Lubitz litt 2009 unter einer schweren Depression und war suizidgefährdet. Er hatte seine Pilotenausbildung deswegen monatelang unterbrechen müssen. Die Depression galt schließlich als abgeklungen und Lubitz durfte seine Ausbildung mit Sondergenehmigung fortsetzen. Danach wurde ihm mehrmals volle Flugtauglichkeit attestiert.
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Für den Tattag war er allerdings krankgeschrieben, die ärztlichen Atteste lagen zerrissen in seiner Düsseldorfer Wohnung. Welche Diagnose der Krankschreibung zugrunde lag, darüber schweigen die Ermittler mit Verweis auf das Persönlichkeitsrecht bis heute. Allerdings schließen sie ein organisches Leiden ebenso aus wie Befunde einer erneuten Suizidgefahr. Damit bleibt nicht mehr viel übrig. Es könnten psychosomatische Probleme gewesen sein.
Was meinen Mediziner?
Neurologen und Psychologen halten eine Erkrankung an einer wahnhaften Depression, also einer mit psychotischen Zügen, für wahrscheinlicher. Sie würde auch das Verhalten erklären, auf 149 andere Menschen keine Rücksicht zu nehmen. Ob sich dies jemals erhärten oder ausschließen lässt, ist fraglich.
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Lubitz' Internet-Suchanfragen nach Selbsttötungen und der Verriegelung von Cockpittüren legen nahe, dass er nicht spontan handelte. Dass er eine Reihe von Ärzten aufsuchte und sich im Internet nach Therapien erkundigte, lässt auf seinen Leidensdruck schließen, gepaart mit dem Wunsch, einen anderen Ausweg zu finden.
Welche Konsequenzen wurden gezogen?
Die deutschen Airlines haben die Zwei-Personen-Regel im Cockpit eingeführt. Ein Pilot darf in der Luft nicht mehr allein im Cockpit sein. Eine Task Force der Luftverkehrsbranche prüft zudem Änderungen des Tür-Mechanismus der Cockpit-Türen und eine Reform der Flugtauglichkeits-Untersuchungen. Die Lufthansa schuf die neue Funktion eines Konzern-Sicherheitspiloten.
Wie geht es weiter?
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Präzise Details zum Ablauf des Flugs sind in den kommenden Wochen zu erwarten: Dann will die zuständige französische Behörde für Flugunfalluntersuchungen einen Zwischenbericht veröffentlichen, in dem sie präzise den Flugverlauf schildert.
Grundlage sind die Daten der beiden Flugschreiber, die die Experten derzeit in Le Bourget bei Paris miteinander synchronisieren. Der zuständige Staatsanwalt Robin hofft, bis Ende Mai alle Opfer identifizieren zu können.
Könnte es ein juristisches Nachspiel geben?
Die französischen Behörden halten sich dazu noch bedeckt. Grundsätzlich erlaubt das französische Recht, anders als in Deutschland, auch Ermittlungen gegen juristische Personen - also Unternehmen. Bleibt es aber beim Copiloten als einzigem Verdächtigen, könnte dies auch das rasche Ende der Ermittlungen bedeuten. Daneben drohen dem Lufthansa-Konzern Zivilprozesse. (dpa)
Ermittlungen nach Airbus-Absturz