Berlin. Wer in der U-Bahn oder im Bus ohne Fahrschein erwischt wird, muss ab Sommer mehr zahlen: Die Geldbuße soll von 40 auf 60 Euro steigen.

Schwarzfahrer in Bussen und Bahnen sollen ab 1. Juli kräftiger zur Kasse gebeten werden - mit 60 statt 40 Euro. Für die erste Anhebung nach zwölf Jahren hat das Bundesverkehrsministerium zwei Verordnungsänderungen auf den Weg gebracht, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte. Ressortchef Alexander Dobrindt (CSU) sagte der "Bild"-Zeitung (Mittwoch), es gehe vor allem um Fairness gegenüber Fahrgästen, die ordnungsgemäß Fahrscheine kauften. "Schwarzfahren in Bussen und Bahnen darf sich nicht lohnen." Durch Kunden ohne Ticket entgehen Nahverkehrsanbietern bis zu 250 Millionen Euro im Jahr.

40 Euro schrecken kaum noch ab

Die Verkehrsbranche und die Länder machen sich seit längerem für eine Anhebung des "erhöhten Beförderungsentgelts" stark. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) argumentierte, die jetzigen 40 Euro schreckten auch angesichts mittlerweile gestiegener Preise niemanden mehr ab. Im vergangenen November beschloss der Bundesrat einen Vorschlag an die Bundesregierung, die Geldbuße auf 60 Euro zu erhöhen. Stimmt die Länderkammer im Mai zu, kann dies zum 1. Juli in Kraft treten, wie das Bundesverkehrsministerium erläuterte.

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In Bussen und Bahnen sind nach VDV-Angaben etwa 3,5 Prozent der Fahrgäste ohne Ticket unterwegs. Das entspricht bis zu 350 Millionen Schwarzfahrern im Jahr. Neben entgangenen Einnahmen schlagen noch rund 100 Millionen Euro für Kontrollen zu Buche.

Fällig wird das "erhöhte Beförderungsentgelt", wenn ein Fahrgast sich keinen gültigen Fahrschein beschafft hat oder keinen vorzeigen kann. Zur Kasse gebeten werden kann auch, wer ein Ticket nicht entwertet.

"Pro Bahn" fordert härtere Strafen für Dauer-Schwarzfahrer

Der Fahrgastverband Pro Bahn hatte sich zuletzt gegen eine pauschale Anhebung gewandt. Notorische Schwarzfahrer sollten strenger bestraft werden. Es dürfe aber keine "Kriminalisierung zahlungswilliger Fahrgäste" geben, die wegen mangelhafter Kundeninformation oder defekter Automaten ohne gültiges Ticket angetroffen werden. (dpa)