München. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) wirft der RTL-Sendung “Die Super-Nanny“ vor, in einer Folge gegen die Menschenwürde verstoßen zu haben. Sie habe leidende Kinder für Kommerzzwecke instrumentalisiert, so die KJM. Konkret geht es um den brutalen Umgang einer Mutter mit ihren Kindern.
RTL hat nach Ansicht der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) mit einer Folge der Sendung "Die Super-Nanny" gegen die Menschenwürde verstoßen. Darin seien Kinder "in leidvollen Situationen für kommerzielle Zwecke instrumentalisiert worden", teilte die KJM am Montag in München mit. Konkret beanstandeten die Jugendmedienschützer Gewalt- und Leidensszenen, die den "brutalen Umgang einer allein erziehenden Mutter gegenüber ihren drei kleinen Kindern" thematisierten.
Durch die Darstellung wurden die Kinder laut KJM "zu Objekten der Zurschaustellung herabgewürdigt und in ihrem sozialen Achtungsanspruch verletzt". Damit liege ein Verstoß gegen die Menschenwürde vor. Der Fernsehsender muss dennoch nicht mit weiterreichenden Konsequenzen rechnen. Laut KJM hatte RTL die Episode der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) vorgelegt, die den Inhalt nicht beanstandete. Daher habe RTL abgesehen von der "formalen Beanstandung" mit keinen weiteren Konsequenzen zu rechnen, sagte eine KJM-Sprecherin der dapd.
RTL prüft eine Klage vor dem Verwaltungsgericht
RTL wies den Vorwurf zurück. "Nach wie vor teilen wir den Vorwurf der Verletzung der Menschenwürde durch Ausstrahlung der benannten Szenen in der beanstandeten Folge der 'Super Nanny' nicht", hieß es in einer Presseerklärung. Der Sender prüfe, ob er gegen die Beanstandung Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben werde. RTL hatte nach eigenen Angaben 2011 für eine andere Folge der "Super Nanny" ein Bußgeld bezahlen müssen.
Auch Sendungen von Pro Sieben, Kabel 1 und RTL 2 stehen in der Kritik
Neben dem Verstoß in der "Super Nanny"-Folge stellte die KJM im zweiten Quartal 2012 noch 15 weitere Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag fest. Mögliche Entwicklungsbeeinträchtigungen habe es für unter 16-Jährige durch eine Folge der Pro-Sieben-Serie "V - Die Besucher" gegeben. Grund sei die Drastik der Darstellung und die realitätsnahe Inszenierung. Drei Sendungen können den Angaben zufolge die unter 12-jährigen Zuschauer in ihrer Entwicklung beeinträchtigen. Namentlich waren dies der Spielfilm "Jim Carroll - In den Straßen von New York" (ausgestrahlt bei RTL 2) sowie eine Episode der Sendung "Die strengsten Eltern der Welt" (Kabel 1) und ein Beitrag bei "Newstime" (ProSieben).
KJM entdeckt jährlich circa sechs TV-Verstöße gegen die Menschenwürde
Neben insgesamt sechs Verstößen im Fernsehbereich stellte die KJM zehn Verstöße im Internet fest. Die Medienaufsicht beschloss nach eigenen Angaben Beanstandungen, Untersagungen und Bußgelder. Nach Angaben der KJM ist die Anzahl der Verstöße im Fernsehen seit Langem unverändert. Sie liegt ungefähr bei sechs Verstößen pro Quartal. Mitglieder der KJM sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige. (dapd)