Berlin. .

Die Deutsche Umwelthilfe verklagt den Kartonhersteller Tetra Pak wegen „dreister Verbrauchertäuschung“. Das Unternehmen werbe völlig zu Unrecht mit der Aufschrift „100% recycelbar“. Tatsächlich könne nur ein Drittel der Materialien recycelt werden.

Wegen „unzulässiger Irreführung der Verbraucher“ hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Klage gegen den Kartonhersteller Tetra Pak eingereicht. Damit solle die Werbeaussage, Getränkekartons würden „vollständig recycelt“, in Zukunft verboten werden, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch am Montag in Berlin. In Wirklichkeit werde nur ein Drittel der Getränkekartons recycelt.

Vorwurf: „Greenwashing“

Einer Aufforderung der Umwelthilfe, die irreführenden Werbeaussagen zu unterlassen, sei die Tetra Pak GmbH & Co KG nicht nachgekommen. Tetra Pak mache seine Produkte „grüner als sie sind. Derartiges Greenwashing ist unlauter und wird von den Gerichten nicht toleriert“, erklärt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Umwelthilfe in dem Rechtsstreit vertritt.

Zudem sei das vor zehn Jahren vom Umweltbundesamt verliehene Prädikat „ökologisch vorteilhaft“ für Getränkekartons fragwürdig, sagte Resch. Die Verpackungen seien in den vergangenen Jahren deutlich schwerer geworden und würden mehr Kunststoffe und Aluminium enthalten. Die Umwelthilfe stützt sich bei den Vorwürfen nach eigenen Angaben auf Berechnungen und Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes und Brancheninformationen.

(Mit Material von dapd)