Berlin. . Behinderte, die keinen einzigen Lebensbereich ohne Betreuung bewältigen können, dürfen nicht wählen - das ist der derzeitige Rechtstand in Deutschland, der aber nach Expertenansicht der UN-Menschenrechtskonvention widerspricht.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert ein uneingeschränktes Wahlrecht für alle behinderten Menschen in Deutschland. „Alle Menschen mit Behinderungen müssen gleichberechtigt wählen dürfen“, sagte Leander Palleit, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts, am Dienstag in Berlin.

Die gegenwärtige Rechtslage widerspreche den seit 2009 in Deutschland geltenden Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention. Dies sei diskriminierend und unverhältnismäßig. Palleit forderte eine Änderung noch vor der nächsten Bundestagswahl 2013.

Aktuell dürfen behinderte Menschen, die keinen einzigen Lebensbereich ohne Betreuung alleine bewältigen können, nicht wählen. Zudem sind Menschen die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben, von der Wahl ausgeschlossen.

Genaue Zahl der Betroffenen unklar

Wie viele betreute Behinderte bisher per Gesetz von der Wahl ausgeschlossen sind, darüber gibt es keine statistisch belegten Zahlen. Für Valentin Aichele, Leiter der Kontrollstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention beim Institut für Menschenrechte, ist dies auch nicht entscheidend. „Das qualitative Argument, allen Behinderten das Wahlrecht zu geben, steht über dem quantitativen Argument und der Frage, wie viele Behinderte davon betroffen sind“, erklärte Aichele.

Das Wahlrecht für alle behinderten Menschen in Deutschland sei nur der erste Schritt, sagte Palleit. „Es müssen die Bedingungen geschaffen werden, damit sie nicht nur wählen dürfen, sondern auch wählen können.“ In Deutschland gebe es noch zu viele Hindernisse für wahlberechtigte Behinderte. Diese reichten von Wahllokalen, die für Behinderte unzugänglich seien, bis hin zu mangelnden Möglichkeiten, sich politisch angemessen zu informieren.

Mehr Engagement und bessere Strukturen

Das zu ändern, ist nach Meinung des Instituts für Menschenrechte nicht nur die Aufgabe der Bundesregierung. Auch Parteien, Kommunen und die Zivilgesellschaft sollten sich in diesem Bereich mehr engagieren. Damit alle Behinderten wählen könnten, müssten die Strukturen dafür geschaffen werden.

Andere europäische Länder sind in der Frage, ob es ein uneingeschränktes Wahlrecht für Behinderte geben soll schon weiter. In Österreich, Spanien, Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden und anderen Staaten gilt ein uneingeschränktes Wahlrecht für Behinderte. (dapd)