Oberhausen. .

Nach dem tödlichen Badeunfall seiner vierjährigen Tochter im Oberhausener Aquapark ist ein Bottroper am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Ein Jahr nach dem tödlichen Badeunfall einer Vierjährigen im Oberhausener Aquapark ist der Vater des Kindes am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Oberhausen warf dem 29-Jährigen aus Bottrop vor, er habe sich mit seiner Frau nur unzureichend abgesprochen, wer auf das Kind aufpassen solle. Dadurch habe er seine Aufsichtspflicht verletzt.

Das Kind war bei einem Badeunfall so schwer verletzt worden, dass es fünf Tage später in einem Krankenhaus starb. Aus Sicht des Gerichts machte sich der Mann der fahrlässigen Tötung schuldig. Die Verteidigung kündigte Berufung gegen das Urteil an.

Das Mädchen, das nicht schwimmen konnte, hatte am 31. Juli 2010 in Begleitung der Eltern den Aquapark besucht. Nach Erkenntnissen des Gerichts hatte sich die Vierjährige unbemerkt von den Eltern entfernt und war von einer Massageliege ins Wasser gerutscht. Videoaufzeichnungen zeigen, wie das Kind mindestens eine Minute lang verzweifelt nach Luft ringend versucht, mit dem Kopf über dem etwa 1,30 Meter tiefen Wasser zu bleiben.

Aufsicht nicht richtig abgesprochen

Nachdem das Kind schließlich leblos aufgefunden wurde, hatten Wiederbelebungsversuche zunächst Erfolg. Das Mädchen starb jedoch später im Krankenhaus an den Folgen des Unglücks.

Das Gericht warf dem 29-jährigen Vater vor, er sei zum Rauchen in den Außenbereich des Bades gegangen, ohne die Aufsicht über das Kind, das sich zuvor bei ihm aufgehalten hatte, ausdrücklich an seine Frau abgegeben zu haben.

Der Verteidiger verwies auf die Verantwortung der Badeaufsicht. Das Unglück wäre womöglich nicht geschehen, wenn sich ein Bademeister im Außenbereich des Schwimmbeckens aufgehalten hätte. (dapd)