Berlin. . Das Gigaliner-Projekt der Regierung gerät ins Stocken. Landespolitiker und Juristen protestieren heftig gegen die Riesen-Lkw, jetzt haben Gegner länger Zeit für Einsprüche. Ein Rechtsprofessor hält die Gigaliner-Pläne sogar für verfassungswidrig.

Neue Verzögerung beim Feldversuch für die Gigaliner: Nach anhaltender Kritik aus der Landespolitik und von Juristen hat die Bundesregierung die Frist für Stellungnahmen der Bundesländer zum Verordnungsentwurf für den Versuch um zwei Wochen verlängert. Zuvor hatte der Staatsrechtler Ulrich Battis den vorliegenden Verordnungsentwurf als verfassungswidrig bezeichnet.

Die Frist sollte ursprünglich am Freitag enden. Das Ministerium wollte den Versuch auf dem Weg einer Ausnahmeverordnung legalisieren, die nicht von Bundestag oder Bundesrat hätte verabschiedet werden müssen. Nur sechs Länder sind noch uneingeschränkt für den Versuch. Dabei sollen rund 400 Lastzüge, die maximal 25,25 Meter lang sein und 44 Tonnen wiegen dürfen, ab Ende des Jahres durch Deutschland fahren.

„Auf keinen Fall am Bundesrat vorbei“

Hessen hatte am Vortag Nachbesserungen gefordert, Niedersachsen am Freitag wegen der schwindenden Unterstützung den Nutzen des Versuchs infrage gestellt. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) und der Sprecher des Bundesverkehrsministeriums, Sebastian Rudolph, werteten am Freitag die Stellungnahme Hessens nicht als Absage.

Verkehrs-Staatssekretär Andreas Scheuer erklärte, der Nationale Normenkontrollrat, das Wirtschafts- und das Innenministerium hätten keine Bedenken gegen das Regelungsverfahren. Battis sagte dagegen, große Teile des Entwurfs hätten „keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage“. Auf keinen Fall könne die Verordnung am Bundesrat vorbei gestartet werden. Das Gutachten hatten die Versuchsgegner der Allianz pro Schiene in Auftrag gegeben.

Landesregierungen, Bundestagsfraktionen oder ein Drittel der Mitglieder des Bundestags könnten nach Battis’ Worten gegen die Ausnahmeverordnung vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Die brandenburgische Landesregierung hat dies angedroht. Battis bezweifelte aber, dass Karlsruhe einer Klage aufschiebende Wirkung bescheinigt.

Juristisch schwieriges Gelände

Juristisch begeben sich alle Beteiligten nun in schwieriges Gelände. Battis schlug in seinem Gutachten vor, ähnlich wie beim „Führerschein mit 17“ die Straßenverkehrs-Gesetzgebung um Eckwerte wie etwa Passagen zur besonderen Ausbildung der Gigaliner-Fahrer zu ergänzen, um den Versuch zu legalisieren.

Er wies darauf hin, dass im Fall des vorläufigen Inkrafttretens der Ausnahmeverordnung theoretisch auf den Autobahnen des Bundes überlange Lastwagen auch durch Bundesländer fahren dürfen, die sich nicht an dem Feldversuch beteiligen. Allerdings könnten dann wiederum die Landespolizeien die Lkw möglicherweise wegen Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben aus dem Verkehr ziehen.

Der VDA nannte die Fahrzeuge in seiner Stellungnahme „Öko-Laster“, mit denen man bei jedem Transport bis zu 30 Prozent CO2 einsparen könne. „Außerdem werden die Straßen entlastet und der Güterverkehr effizienter“, hieß es weiter. „Auch neue Rechtsgutachten ändern nichts an diesen Vorteilen.“ Die Fragen, die Hessen aufgeworfen habe, seien lösbar. (dapd)