Gelsenkirchen.

Die brutale Messer-Attacke auf zwei Polizisten in Gelsenkirchen ist kein Einzelfall. Der Angriff auf den Rechtsstaat wird zunehmend Alltag. Wird der Polizist zum Feind und Freiwild? Ein Kommentar.

Wird der Polizist – für die Mehrheit Freund und Helfer –, für eine Minderheit brutaler Krimineller zum Feind und Freiwild? Zahlen zeigen, dass die Hemmschwellen sinken. Täter nehmen nicht mehr Reißaus, wenn der Streifenwagen kommt, sondern prügeln und stechen auf die Besatzung ein. Öfter locken sie Uniformierte in die Falle – so wie wohl Dienstagnacht in Gelsenkirchen und zuvor in Oberhausen, wie in Köln und anderswo.

Das ist ein zunehmend Alltag gewordener Angriff auf den Rechtsstaat und sein Gewaltmonopol. Wenn der Ruf nach schärferen Gesetzen in vielen Fällen auch nur ein überflüssiger Reflex ist – hier ist er mehr als angebracht.

Bestrafung nur unter eng begrenzten Voraussetzungen

Denn der § 113 des Strafgesetzbuches, der den Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten bestraft, lässt die Bestrafung nur unter eng begrenzten Voraussetzungen zu. Er ahndet nicht unvermittelte Attacken auf arglose Streifenbeamte. Der Vorschlag der Gewerkschaft der Polizei, das Strafrecht an dieser Stelle neu zu formulieren, gehört auf die Pulte der Bundestagsabgeordneten.

Die Angriffe bedrohen ja nicht nur Leben und Gesundheit ausgerechnet von Mitbürgern, die sich unseren Schutz zum Beruf gewählt haben. Sie stellen auch unser Recht auf diesen Schutz grundsätzlich infrage. Das muss für die Täter mehr als bisher Folgen haben.