Frankfurt/Main. .

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat den für Dienstag geplanten Streik der Fluglotsen erlaubt. Die Gewerkschaft erwartet allerdings, dass die Arbeitgeber, sollten sie mit ihrer Berufung scheitern, in die Schlichtung gehen - dann gelte Friedenspflicht.

Mitten im Urlaubsverkehr droht am Dienstagvormittag ein umfassender Streik der Fluglotsen in ganz Deutschland. Das Frankfurter Arbeitsgericht lehnte am Montag einen Antrag der Deutschen Flugsicherung auf einstweilige Verfügung gegen den Ausstand ab. Die von der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) im laufenden Tarifstreit erhobenen Forderungen seien nicht rechtswidrig, befand das Gericht. Die DFS kündigte Berufung gegen das Urteil an, eine Entscheidung darüber wurde für den späteren Abend erwartet.

Allerdings blieb die Fluglotsen-Gewerkschaft dennoch skeptisch, ob es wirklich zu dem von 6 bis 12 Uhr angekündigten Streik auf allen deutschen Flughäfen kommt. Ihr Verhandlungsführer Dirk Vogelsang äußerte die Vermutung, dass die Arbeitgeber bei einem Scheitern auch in der zweiten Instanz in letzter Minute die Schlichtung anrufen, um den Ausstand doch noch zu verhindern.Vogelsang sagte, es werde wohl am Dienstag zu keinem Streik kommen. "Die DFS wird in letzter Sekunde in die Schlichtung gehen, und dann gilt die Friedenspflicht", fügte er am Rande der Gerichtsverhandlung hinzu.

Zur Begründung seiner Vermutung verwies er auf nach seinen Informationen fehlende Streik-Notfallpläne zum Beispiel bei der Lufthansa. "Da hat es eine Absprache zwischen der DFS und den Airlines gegeben", sagte Vogelsang. Den Versuch, eine einstweilige Verfügung zu erreichen, betreibe die DFS, um gegebenenfalls Schadenersatzforderungen an die Gewerkschaft zu stellen.

Gewerkschaft korrigierte umstrittene Forderungen

Die GdF hatte am Morgen mit genau 24 Stunden Vorlaufzeit alle tariflich beschäftigten Mitarbeiter der Deutschen Flugsicherung aufgerufen, am Dienstag ab 6 Uhr für sechs Stunden die Arbeit niederzulegen. Vom Streikaufruf ausgenommen wurden die Flugsicherungsakademie in Langen und die Niederlassung in Maastricht.

Am vergangenen Mittwoch hatte das Arbeitsgericht noch einem Eilantrag der Arbeitgeber gegen den Streik stattgegeben, weil es einige Forderungen der Gewerkschaft als unzulässig ansah. Weil die Berufungsverhandlung bis in die Nacht gedauert hätte, sagten die Fluglotsen damals den Ausstand ab. Die DFS zog daraufhin ihren Antrag auf einstweilige Verfügung zurück, so dass das Landesarbeitsgericht keine Entscheidung traf. Am Montag wurde aber eine derartige Entscheidung der zweiten Instanz erwartet.

Die Gewerkschaft der Fluglotsen hatte nach eigenen Angaben alle in der vergangenen Woche vom Gericht kritisierten Punkte aus dem Forderungskatalog herausgenommen, so dass das Arbeitsgericht diesmal zu einer anderen Entscheidung kam.

DFS-Geschäftsführer Jens Bergmann monierte dagegen vergeblich, dass die GdF über Regelungen zur Eingruppierung von Mitarbeitern verhandeln wolle, was in die Struktur des Unternehmens eingreife. Der DFS-Geschäftsführer bezeichnete es als enttäuschend, dass die GdF ein Gesprächsangebot für Montag abgelehnt hatte. Vor Eintritt in eine Schlichtung müssten die Rechtsfragen geklärt sein.

Eine Schlichtung ist nach Angaben der GdF die einzige Möglichkeit, um den Streik abzuwenden. "Binnen Minuten wäre die Streikankündigung zurückgezogen", sagte der Gewerkschaftssprecher. Bei einer Schlichtung gilt zunächst Friedenspflicht. (dapd)