Frankfurt/Main. .

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) will den geplanten Fluglotsenstreik erneut von einem Gericht verbieten lassen. "Wir werden erneut eine gerichtliche Überprüfung beantragen", sagte eine DFS-Sprecherin am Montag. Diese werde voraussichtlich heute im Laufe im Vormittags beim Gericht eingehen.

Die Fluglotsengewerkschaft GdF rief ihre Beschäftigten dazu auf, am Dienstag von 06 bis 12 Uhr die Arbeit niederzulegen. Das ist bereits der zweite Versuch der GdF. Ein ursprünglich für vergangenen Donnerstag geplanter Streik war kurzfristig von einem Gericht untersagt worden, da eine Forderung in dem Tarifstreit rechtswidrig gewesen sei. Die Fluglotsen-Vertreter strichen anschließend diesen Punkt, um ihre Position für den zweiten Streikanlauf rechtssicher zu machen.

Immer noch rechtswidrige Forderungen?

Die DFS sieht die Tarifforderungen trotzdem noch angreifbar. "Wir erwarten, dass es rechtlich geprüft wird, weil wir immer noch einige Forderungen für rechtswidrig halten", sagte ein Sprecher der ehemaligen Behörde. Einige der Forderungen griffen beispielsweise tief in die Unternehmensstrukturen ein.

Die GdF sehe im Moment keine andere Möglichkeit, ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, als das legitime Mittel des Arbeitskampfes erklärte die Gewerkschaft und bat die Bevölkerung um Verständnis. Eine Einladung zu Gesprächen ohne Veränderung der Sachlage reiche nicht aus, um an den Verhandlungstisch zurück zu kehren.

GdF fordert für rund 5.500 Mitarbeiter 6,5 Prozent mehr Lohn

In dem Tarifkonflikt geht es nicht nur um die Vergütung. Beide Seiten ringen auch um Arbeitsbedingungen oder die Eingruppierung von Mitarbeitern. Die GdF fordert für ihre bundesweit rund 5.500 Mitarbeiter 6,5 Prozent mehr Lohn bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Die DFS bietet nach eigenen Angaben ab 1. August 2011 eine Erhöhung um 3,2 Prozent sowie weitere 2,0 Prozent oder mindestens den Inflationsausgleich ab 1. November 2012.

In der vergangenen Woche hatte das Arbeitsgericht Frankfurt/Main einen Streik auf den deutschen Flughäfen untersagt. Einige Forderungen der GdF seien unzulässig, hieß es zur Begründung. Die DFS hat angekündigt, bei neuen Streikankündigungen wieder vor Gericht ziehen. (dapd/afp)