Essen. . Ab 3. August könnte es den ersten bundesweiten Streik von Fluglotsen in der Bundesrepublik geben. Die Urabstimmung läuft, ein „Ja“ zum Streik gilt als wahrscheinlich. Noch sind Flughafenbetreiber und Veranstalter eher entspannt. Noch könnte ein Schlichter angerufen werden.
Frühestens am 3. August kann es bundesweit zu Fluglotsenstreiks kommen. Die Urabstimmung endet am 29. Juli, am 1./2. August wird gezählt, dann könnte es bei einer (zu erwartenden) Zustimmung nach 24-stündiger Ankündigungsfrist losgehen. Noch sind Flughafen- und Fluglinienbetreiber eher entspannt. Es wäre der erste bundesweite Fluglosenstreik, bislang kam es – im Gegensatz zu den Piloten – stets im letzten Moment zur Einigung.
Thomas Kötter, Unternehmenssprecher am Flughafen Düsseldorf: „Wir horten noch kein Wasser oder Feldbetten. Dank unserer Gefahrenabwehrplanungen sind wir binnen 24 Stunden handlungsfähig.“ Schaden entstehe aber jetzt schon; wer jetzt für August eine Flugreise buchen wollte, zögert erst mal. Jan Hillrichs, Sprecher von Tuifly ist zuversichtlich: „Wir rechnen nicht mit Totalblockade, sondern stundenweisen Aktionen. Dafür entwickeln wir alternative Flugpläne.“
Auch Schwerpunkstreiks wirken bundesweit
Auch der Sprecher der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF), Matthias Maas, geht von gezielten Aktionen statt Totalblockade aus. Ob stundenweise, regional oder im Frachtverkehr ist völlig offen. Allerdings kann auch eine dreistündige Blockade des Drehkreuzes Frankfurt für Chaos und Ausfälle im ganzen deutschen Flugraum führen.
Doch Maas kann sich auch vorstellen, dass die Deutsche Flugsicherung (DFS) als Arbeitgeber bei einem Streikvotum einen Schlichter anruft und damit das Streikrecht bis zum Schlichterspruch – und damit dem Ferienende – aussetzt. Streitpunkt zwischen den Tarifpartnern sind neben dem Gehalt die Mehrarbeitsstunden. Bis zu 250 im Jahr fordern die Arbeitgeber.
Schadenersatz gibt es bei streikbedingtem Flugausfall nicht. Ganz aus der Pflicht sind Veranstalter aber nicht, betont Verbraucherschutz-Anwältin Beate Wagner. Sie müssen für Verpflegung und Unterkunft in der Wartezeit sorgen. Bei langfristigen Verspätungen - mehr als fünf Stunden - dürfen Kunden einen Flug auch stornieren und das Geld zurückverlangen.