Straßburg/Berlin.

Wer als Arbeitnehmer Missstände am Arbeitsplatz offenlegt, kann künftig nicht mehr so einfach entlassen werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied am Donnerstag in Straßburg, dass die Entlassung einer Berliner Altenpflegerin, die auf Pflegemängel hinweisen wollte und deshalb ihren Arbeitgeber wegen Betruges angezeigt hatte, rechtswidrig war.

Die Frau war beim Klinikkonzern Vivantes beschäftigt, dessen Mehrheitseigner das Land Berlin ist. Sie wurde 2005 fristlos gekündigt, nachdem sie Strafanzeige wegen besonders schweren Betruges gegen Vivantes erstattet hatte. Als Begründung gab sie an, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhielten wegen Personalmangels keine angemessene Gegenleistung für die von ihnen getragenen Kosten.

Öffentliches Interesse über Missstände überwiege

Die Klägerin Brigitte Heinisch sah in ihrer Kündigung und der Weigerung der deutschen Gerichte, ihre Wiedereinstellung anzuordnen, einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Beschwerde der Altenpflegerin hatte Erfolg: Ihre Freiheit der Meinungsäußerung sei verletzt worden, urteilten die Straßburger Richter. „Ein besseres Urteil für Freiheit und Gerechtigkeit kann es gar nicht geben“, sagte die Pflegerin Brigitte Heinisch

Die Bundesrepublik Deutschland müsse ihr nun eine Entschädigung in Höhe von 10.000 Euro und zudem 5.000 Euro für die entstandenen Kosten zahlen. Heinisch war zuletzt vor dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Der EGMR führte aus, dass die Vorwürfe der Altenpflegerin zwar zweifellos eine schädigende Wirkung auf den Ruf und die Geschäftsinteressen von Vivantes gehabt hätten. In einer demokratischen Gesellschaft überwiege aber das öffentliche Interesse an Informationen über Mängel in der institutionellen Altenpflege in einem staatlichen Unternehmen.

„Zivilcourage und Mut“

Nach Auffassung des Justiziars der Linke-Fraktion im Bundestag, Wolfgang Neskovic, stärkt der EGMR „all jene, die bislang aus Angst vor Repressalien durch Umfeld und Arbeitgeber über Missstände schwiegen“. Es sei „dringend an der Zeit, dass auch der deutsche Gesetzgeber - insbesondere arbeitsrechtlich - Menschen schützt, die die Zivilcourage und den Mut aufbringen, Missstände anzuprangern“.

Es handelt sich um einen sogenannten Whistleblowing-Fall, bei dem ein Arbeitnehmer Missstände am Arbeitsplatz offenlegt und damit seinen Job riskiert. Die deutschen Gerichte hätten die fristlose Entlassung von „Whistleblowern“ immer wieder für rechtens erklärt, kritisierte Neskovic.

Urteil noch nichts rechtskräftig

Die 1961 geborene und in Berlin lebende Heinisch arbeitete von September 2000 bis zu ihrer Entlassung im Februar 2005 für Vivantes, seit 2002 in einem Pflegeheim. Heinisch und ihre Kollegen hatten die Vivantes-Geschäftsleitung zwischen Januar 2003 und Oktober 2004 mehrfach darauf hingewiesen, dass das Personal überlastet sei und seinen Pflichten nicht nachkommen könne. Darüber hinaus würden Pflegeleistungen nicht korrekt dokumentiert. Als auch ein Schreiben vom Heinischs Anwalt von der Geschäftsleitung zurückgewiesen wurde, erstattete Heinisch Strafanzeige. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Vivantes wurden letztlich eingestellt.

Das Kammerurteil des EGMR ist noch nicht rechtskräftig. Falls Deutschland dagegen vorgeht, müsste sich die Große Kammer des EGMR mit dem Fall befassen. (dapd)