Münster. . Das Landgericht Münster schickt einen Sexualstraftäter für immer hinter Gitter. Der 69-Jährige hatte nach der Sicherungsverwahrung erneut mehrmals eine Fünfjährige missbraucht. Die Taten geschahen, obwohl der Mann überwacht wurde.

Wegen des erneuten Missbrauchs eines Kindes muss ein Sexualstraftäter aus Neuenkirchen (Kreis Steinfurt) für den Rest seines Lebens hinter Gitter. Das Landgericht Münster verurteilte den 69-jährigen Rentner am Donnerstag wegen zweifachen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung des Mannes an. Der Angeklagte hatte die Taten verübt, nachdem er aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden war.

Der Angeklagte hatte im Oktober und Dezember 2010 in zwei Fällen ein fünfjähriges Mädchen, das im selben Haus wohnte wie er, sexuell missbraucht. Bereits 1995 war der Mann wegen sexuellen Missbrauchs eines sechsjährigen Mädchen und versuchten Mordes zu 14 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Richter wählt drastische Worte

Der Vorsitzende Richter fand in der Urteilsbegründung drastische Worte für den Angeklagten: „Sie gelten als Schwerverbrecher, sie haben keinen Anspruch mehr auf Freiheit. Sie sind seit 50 Jahren straffällig und stellen eine große Gefahr für die Allgemeinheit dar. Sie haben ihre sexuellen Bedürfnisse immer schamlos an Kindern ausgenutzt.“

Leider sei der Angeklagte durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs Ende Mai 2010 aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden. Nur wenige Monate später wurde der 69-Jährige, der als „Hochrisikotäter“ galt, erneut rückfällig. Die Taten ereigneten sich, obwohl der Angeklagte von Polizei und Sozialarbeitern überwacht wurde.

Der 69-Jährige hatte in dem Prozess die Taten abgestritten und behauptet, das Mädchen lüge. Doch die Richter hielten das Opfer für glaubwürdig. Der Verteidiger hatte Freispruch beantragt. (dapd)