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Verbraucherschützer bemängeln, dass bei den Supermarkt-Ketten Rewe und Pennymarkt Daten bei der Kartenzahlung unter anderem an die Schufa weitergeleitet werden. Der Kunde bestätige dies unbemerkt mit seiner Unterschrift.
Wer in einem Supermarkt der Rewe-Gruppe mit EC-Karte und Unterschrift per Lastschrift zahlt, willigt gleichzeitig ein, dass seine Kontodaten „an die Schufa und/oder die Firma Bürgel Wirtschaftsinformationen“ weitergegeben werden, falls die Zahlung nicht gedeckt ist. Diese Praxis kritisieren Verbraucherschützer und werfen dem Handelskonzern vor, gegen den Datenschutz zu verstoßen.
Laut einem Bericht von NDR Info sind alle Kunden betroffen, die an der Supermarktkasse im Online-Lastschriftverfahren zahlen – also mit EC-Karte, aber nicht unter Eingabe einer PIN-Nummer, sondern mit Unterschrift. Diese Kunden müssten an der Kasse von Rewe und den ebenfalls zur Rewe-Gruppe gehörenden Penny-Märkten eine Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe und -speicherung unterschreiben, erhielten aber weder eine Kopie dieses Papiers noch würden sie durch Aushänge aufgeklärt, so NDR Info.
Keine Kopie des Überweisungszettels
Ein Rewe-Sprecher erklärte dies dem Sender mit Umweltschutz-Gründen. Aufgrund der hohen Zahl von Kundenkontakten halte das Unternehmen die Aushändigung einer Kopie „auch unter Kriterien der Nachhaltigkeit (...) nicht für angemessen.“
Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, sagte, Rewe verhalte sich „eindeutig rechtswidrig“. Die Kunden würden „in einer Zwangssituation an der Kasse stehend zu einer Vielzahl von Erklärungen gezwungen, die sie überhaupt nicht abschätzen können.“ NRW-Datenschützerin Bettina Gayk sagte: „Wir sind fest davon ausgegangen, dass der Kunde eine Durchschrift der Einwilligungserklärung bekommt.“