Hamburg. Die Drahtzieher hinter dem abgeschalteten Streaming-Portal kino.to sollen nach Medienberichten auch hinter den Seiten movie2k.to und neu.to stecken. Der Hauptbeschuldigte ist offenbar Wiederholungstäter.

Die Betreiber des abgeschalteten Webseite kino.to sollen über weitere Filmportale raubkopierte Kinohits angeboten haben. "Der Spiegel" berichtet, nach Erkenntnissen der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft stecke die Gruppe um den mutmaßlichen Gründer und Chef Dirk B. auch hinter den Internetseiten movie2k.to und neu.to. Sie habe zudem diverse sogenannte Filehoster betrieben, auf denen die Dateien vorgehalten würden. Die Ermittler werfen den Beschuldigten dem Bericht zufolge vor, sie hätten die "dauerhafte und umfassende Schädigung der Film- und Fernsehwirtschaft" angestrebt und "die öffentliche Ordnung nachhaltig gefährdet".

Am 8. Juni hatte die Polizei über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht. Gegen die Betreiber der Webseite kino.to und ihre Helfer wird wegen Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen in über einer Million Fällen ermittelt.

Der Hauptbeschuldigte Dirk B. ist laut "Spiegel" bereits einschlägig vorbestraft. Im Juni 2004 hatte das Amtsgericht Leipzig demnach den gelernter Bodenleger zu 3.900 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er auf seiner damaligen Seite saugstube mindestens 15 Hollywood- Filme illegal zum Download vorgehalten hatte.

Gegen Nutzer wird nicht vorgegangen

Bei kino.to seien zuletzt mehr als eine Million Links auf "geschützte Filmwerke aus Film und Fernsehen" im Angebot gewesen, monatlich seien etwa 131.000 hinzugekommen, berichtet das Magazin unter Berufung auf die Ermittlungen. Nach Erkenntnissen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden seien die Beschuldigten gemeinsam auf jährliche Einnahmen im zweistelligen Millionenbereich gekommen. Allein Dirk B. und seine 28-jährige Ehefrau sollen einen Anteil im mindestens einstelligen Millionenbereich erhalten haben.

Der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy, hält zwar die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Streaming-Inhalten für illegal, will die Besucher von kino.to aber nicht juristisch verfolgen: "Von unserer Seite aus werden wir keine rechtlichen Schritte gegen einzelne Nutzer einleiten", zitiert der "Spiegel" ihn. (dapd)