Berlin. Top-Manager sollen künftig angemessener nach ihrer Leistung bezahlt werden und für Verluste auch persönlich haften. Der Bundesrat stimmte am Freitag einem Gesetz zur Vorstandsvergütung zu.

Top-Manager sollen künftig angemessener nach ihrer Leistung bezahlt werden und für Verluste auch persönlich haften. Der Bundesrat stimmte am Freitag einem Gesetz zur Vorstandsvergütung zu. Danach sollen sich die Gehälter der Firmenchefs stärker an der nachhaltigen und langfristigen Unternehmensentwicklung orientieren: Das Einkommen eines Managers muss sich demnach künftig an der branchen- und landesüblichen Vergütung ausrichten und im Unternehmen selbst vergleichbar sein. Aktienoptionen sollen Firmenvorstände künftig vier statt nur zwei Jahre halten müssen, bevor sie die Papiere einlösen dürfen.

Gesamter Aufsichtsrat muss zustimmen

Außerdem muss laut dem Gesetz künftig der gesamte Aufsichtsrat die letzte Entscheidung über die Vorstandsgehälter treffen und nicht wie bisher nur ein kleiner Ausschuss. Für selbst verursachte Verluste müssen Manager demnach künftig mit dem bis zu Anderthalbfachen ihres Jahresgehaltes einstehen.

Das Kabinett hatte sich bereits Anfang März auf eine stärkere gesetzliche Kontrolle der Managergehälter geeinigt, der Bundestag verschärfte die Regeln noch. Zahlreiche Spitzenmanager protestierten in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Mai vor allem gegen die Vorschrift, dass ein Vorstandschef erst nach einer zweijährigen Karenzzeit in den Aufsichtsrat desselben Unternehmens wechseln darf. Sie argumentierten, der «tiefe Einblick» von Vorständen könne später bei der Kontrolle helfen. Eine Ausnahme von der Regel gibt es für den Fall, dass die Wahl eines ehemaligen Firmenchefs auf Vorschlag von Aktionären erfolgt, die mindestens 25 Prozent der Anteile halten. (afp)