Koblenz. .

Der wegen hundertfachen Missbrauchs angeklagte Familienvater aus Fluterschen hat sein vergangene Woche abgelegtes Teilgeständnis überraschend widerrufen. Das wurde nach Ende der Gerichtsverhandlung am Mittwoch in Koblenz bekannt. Der Widerruf des Teilgeständnisses gehe aus dem psychologischen Gutachten hervor, das am Ende der Verhandlung an die Prozessbeteiligten verteilt wurde, sagte der Verteidiger von Detlef S., Thomas Düber, der Nachrichtenagentur dapd.

Sein Mandant habe das Geständnis im Gespräch mit dem Gutachter widerrufen, sagte Düber. Von dieser Entwicklung sei er "selbst überfahren worden", fügte der Anwalt hinzu. Das psychologische Gutachten soll Thema der nächsten Verhandlung am Freitag dieser Woche sein.

Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen Jugendamts-Mitarbeiter

Im Inzest-Fall Detlef S. ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen den Leiter des zuständigen Jugendamts und dessen Mitarbeiter. Derweil wollte sich die Ehefrau des Angeklagten Familienvaters im Prozess nicht äußern.

Das Jugendamt Altenkirchen hatte nach eigenen Angaben wenig direkten Einblick in das häusliche Leben der Familie des wegen Missbrauchs angeklagten Detlef S. Ortstermine im Haus der Familie in Fluterschen hätten sich meist schwierig gestaltet, sagte die derzeit für die Familie zuständige Sachbearbeiterin am Mittwoch vor dem Landgericht Koblenz. „Ich hatte nicht den Eindruck, dass ich in seinem Haus willkommen war“, fügte die Sozialarbeiterin hinzu.

Insgesamt waren am Mittwoch vier zum Teil ehemalige Mitarbeiter des Jugendamts Altenkirchen als Zeugen geladen. In der vergangenen Woche hatten die mutmaßlichen Opfer schwere Vorwürfe gegen das Jugendamt erhoben, das trotz etlicher Hinweise auf Missbrauch und Misshandlung nicht eingeschritten sei.

Angeklagter begleitete Stieftochter ins Jugendamt

Die für die Familie zuständige Sachbearbeiterin betonte in ihrer Aussage, wegen der Schwierigkeiten bei den Ortsterminen habe man die Stieftochter des Angeklagten, Natascha S., immer wieder zu Terminen ins Jugendamt in Altenkirchen bestellt. Bei fast allen dieser Termine sei Detlef S. aber ebenfalls erschienen. Die 28-Jährige, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftritt, hat offenbar acht Kinder von ihrem Stiefvater bekommen, wovon eines kurz nach der Geburt starb.

Gerade in Bezug auf Natascha S. sei es immer das Ziel des Amtes gewesen, sie in ihrer Person zu stabilisieren, sagte die Sozialarbeiterin. Es sei allerdings nicht ihre Aufgabe gewesen sei, die Vaterschaft der Kinder von Natascha S. herauszufinden, fügte sie hinzu.

Vor den Aussagen der Jugendamtsmitarbeiter hatte der Vorsitzende Richter Winfried Hetger diese darauf aufmerksam, dass sie die Aussage verweigern könnten, weil im Zusammenhang mit dem Fall inzwischen auch gegen sie ermittelt werde. Grund sind mehrere Anzeigen gegen Jugendamtsleiter Hermann-Josef Greb und dessen Mitarbeiter, denen die Staatsanwaltschaft nachgehen muss, wie Staatsanwalt Thorsten Kahl erläuterte. Die Jugendamtsmitarbeiter verzichteten aber auf ihr Aussageverweigerungsrecht.

Ehefrau verweigert Aussage

Die Ehefrau des Angeklagten Detlef S. dagegen machte von ihrem Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch. Ihr Auftritt als Zeugin vor Gericht dauerte am Mittwoch nur rund zwei Minuten, dann verließ die Frau den Gerichtssaal wieder.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 48-Jährigen aus Fluterschen (Kreis Altenkirchen) 350 Fälle von sexuellem Missbrauch vor. Unter anderem soll er die Stieftochter Natascha und seine leibliche Tochter Jasmine zur Prostitution gezwungen haben.

In der vergangenen Woche hatten die beiden Stiefsöhne von Detlef S. ausgesagt, der Angeklagte habe sie immer wieder mit einer selbst gebauten Peitsche und anderen Gegenständen geschlagen. Detlef S. hatte einen Teil seiner Taten gestanden. Er räumte 325 Fälle von sexuellem Missbrauch an seiner Tochter Jasmine ein. (dapd)