Münster. . Die rot-grüne Landesregierung musste sich vor dem NRW-Verfassungsgericht kritische Fragen gefallen lassen. Das höchste Landesgericht zweifelt an der Notwendigkeit neuer Schulden im Nachtragshaushalt 2010. Eine Entscheidung fällt im März.
Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof zweifelt an der Notwendigkeit neuer Schulden im Nachtragshaushalt 2010 des Landes. Gerichtspräsident Michael Bertrams sagte am Dienstag in der mündlichen Verhandlung in Münster, die 1,3 Milliarden Euro hohe Rücklage für WestLB-Altlasten sei „faktisch nicht gebraucht“ worden. Außerdem stellten die Richter kritische Fragen an Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD), auf welcher gesetzlichen Grundlage zusätzliche Millionenausgaben für Kitas und Kommunen erfolgten.
CDU und FDP hatten gegen den Nachtragshaushalt der rot-grünen Landesregierung geklagt. Gerichtspräsident Bertrams kündigte nach der knapp zweistündigen Verhandlung an, dass am 15. März in Münster ein Urteil verkündet werden soll. Der Richterspruch wird mit Spannung erwartet. Nicht ausgeschlossen sind Neuwahlen im bevölkerungsreichsten Bundesland, falls das höchste Gericht des Landes den Nachtragsetat kippt. Derzeit regiert in NRW eine rot-grüne Minderheitsregierung.
CDU und FDP hatten geklagt
Der NRW-Verfassungsgerichtshof hatte bereits am 18. Januar per einstweiliger Anordnung die Aufnahme neuer Kredite für den Etat 2010 vorerst untersagt. CDU und FDP hatten geklagt, weil sie den Nachtragshaushalt für verfassungswidrig halten. Rot-Grün hatte die Verschuldung von 6,6 auf 8,4 Milliarden Euro erhöht.
Umstritten ist vor allem die Risikovorsorge für WestLB-Altlasten in Höhe von 1,3 Milliarden Euro. Rot-Grün hält den Posten für nötig, die Opposition sieht darin einen „Sparstrumpf“ für andere Zwecke. (dapd)