Essen. . Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) erhält Unterstützung aus Brüssel für ihren Vorstoß, Frauenquoten in den Vorständen von Unternehmen und Aufsichtsräten einzuführen.

„Ich stehe der Idee aufgeschlossen gegenüber, europaweit Frauenquoten einzuführen, beispielsweise in den Vorständen der großen börsennotierten Unternehmen“, sagte der EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier der „Süddeutschen Zeitung“.

Die Bundesarbeitsministerin hatte gefordert, im Gesetz festzuschreiben, dass 30 Prozent der Vorstände und Aufsichtsräte der an der Börse gelisteten Unternehmen bis zum Jahr 2015 Frauen sein müssen. Es sei „generell gut, Frauen an der Führung von Unternehmen oder auch Ländern zu beteiligen, nicht nur weil das gerechter ist, sondern auch weil es zu einer besseren Ausgewogenheit der Entscheidungen führt“, erklärte der Franzose. Bereits im April will er der Kommission einen Vorschlag unterbreiten, wobei er sich aktuell nicht auf eine konkrete Zahl festlegen möchte.

Deutschland im internationalen Vergleich schlecht

Deutschland steht international vergleichsweise schlecht da, was Frauen in Führungspositionen betrifft. Die Vorreiter kamen aus dem hohen Norden. In Norwegen hatte das Parlament bereits 2003 die Weichen für eine Frauenquote gestellt. Realisiert wurde der Plan erst 2005. Inzwischen sind 41 Prozent der Aufsichtsratsposten in Norwegen mit Frauen besetzt – Weltrekord! Ähnliche Quotenregeln haben die Niederlande und Spanien (2007) erlassen. In Frankreich hatte das Parlament erst vor wenigen Tagen festgelegt, dass in den Vorständen großer Unternehmen bis 2017 ein Frauenanteil von 40 Prozent erreicht werden muss. In einem ersten Schritt soll die Frauenquote bis 2014 auf 20 Prozent angehoben werden. Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung landen bei der Besetzung der Vorstandsposten mit Frauen auch Länder wie China, Brasilien und Russland vor Deutschland.

Familienministerin Kristina Schröder (CDU) hatte bereits eigene Pläne zum Thema Frauenquote vorgestellt. Sie hält nichts von einer „staatlichen Einheitsquote“. Jedes große Un­ternehmen würde aber gesetzlich verpflichtet, sich selbst ei­ne Zielmarke für den Frauenanteil in Vorstand und Aufsichtsrat zu setzen, die binnen zwei Jahren erreicht werden muss. Sozusagen eine gesetzliche Pflicht zur Selbstverpflichtung.