Dortmund/Düsseldorf. Alarmiert durch verseuchte Fische im Dortmunder Hafen, plant das Land eine umfangreiche Untersuchung regionaler Gewässer. Die Ergebnisse könnten zu weitreichenden Angel- und Verzehrverboten führen. Und auch zu Streit mit vielen der 250 000 Angler im Lande.
Im Sog des PCB-Skandals um die Giftfirma Envio hatte das Landesumweltamt die Netze in Dortmund ausgeworfen. Das Ergebnis schockiert. Sieben von acht an Land gezogene Fischarten sind verseucht. PCB, Dioxine und Furane liegen über den Grenzwerten. Dass allein Envio dies zu verantworten hat, bezweifeln Experten. NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) geht vielmehr davon aus, dass belastete Fische „auch in anderen industriell geprägten Gewässern in NRW“ anzutreffen sind. Diesem Verdacht will er auf den Grund gehen. Nach WAZ-Informationen sollen nun Kanalhäfen, Rheinhäfen, Schleusen und Staustufen in den nächsten zwei Jahren systematisch analysiert werden – Fische, Schwebstoffe, Untergrund, Wasserqualität.
Das gemütliche Plätzchen am Ufer, der Mann mit der Angelrute, die Flasche Bier am Fuß – bald alles im Eimer? Nach jüngsten Erkenntnissen könnte das Idyll platzen.
Landesfischereiverband schießt quer
Konflikte sind programmiert, wie das Beispiel Dortmund zeigt. Dort droht die Stadt 1400 organisierten Anglern mit einem Verbot, sofern sie nicht freiwillig auf das Fischen im Hafen und in Teilen des Dortmund-Ems-Kanals verzichten. Die Betroffenen akzeptieren – zähneknirschend. In ganz NRW aber gibt es eine Viertelmillion Angler. Und der Landesfischereiverband, der neben diversen Flüssen auch 300 Kanalkilometer mit 1200 Hektar Wasserfläche vom Bund gepachtet hat, schießt quer. Er stimmt bisher nur einem vorübergehenden Verzicht auf die Aal-Fischerei zu. In dem Grundfisch stecken Höchstmengen von Giften. Einen generellen Angelstopp bis zur Schleuse Henrichenburg lehnt der Verband ab.
Die Stadt Dortmund will notfalls „ordnungsrechtliche Maßnahmen mit dem Ziel eines Angelverbots“ ergreifen – und den Kreis Recklinghausen mit im Boot sehen. Remmel stützt dieses Vorgehen. „Die Gesundheit der Verbraucher steht vor der Gewohnheit Einzelner“, so der Minister. Rechtlich könne er niemandem das Angeln für den Eigenverzehr verbieten. Das Fischessen im Kreis von Gästen aber schon. „Der Fang darf nicht in den Verkehr gebracht werden.“ In Dortmund laufen heute Blutuntersuchungen von Anglern und Angehörigen an.