Teheran. Der iranische Oppositionsführer Mussawi hat seinen angekündigten Bericht über die mutmaßlichen Wahlbetrügereien der Regierung veröffentlicht. Die Vowürfe reichen von Manipulationen an den Wahlurnen bis zur Blockade der Handynetze.

Mir Hossein Mussawi. Foto: ap
Mir Hossein Mussawi. Foto: ap © AP

Irans Oppositionschef Mir-Hossein Mussawi hat wie angekündigt einen Bericht zu mutmaßlichen Betrugsfällen bei der Präsidentenwahl vom 12. Juni vorgelegt. In dem am Dienstag auf seiner Website vorgestellten dreiseitigen Bericht bezweifelt Mussawis «Komitee zum Schutz der Wählerstimmen» unter anderem, dass die Wahlurnen zu Wahlbeginn tatsächlich leer waren. Auch hätten die Wahlzettel keine Seriennummer gehabt, was es so im Iran noch nie gegeben habe. Die Organisatoren der Wahl seien zudem aus den Reihen der Anhänger des umstrittenen Wahlsiegers, Amtsinhaber Mahmud Ahmadinedschad, rekrutiert worden. Außerdem seien die Vertreter der Präsidentschaftskandidaten daran gehindert worden, die Vorgänge in den Wahllokalen zu überwachen.

Die Mitstreiter des unterlegenen Präsidentschaftskandidaten bemängeln auch, dass das Mobiltelefonnetz blockiert gewesen sei, so dass die Mussawi-Mitarbeiter keine SMS über Unregelmäßigkeiten an ihre Wahlkampfzentrale hätten schicken können. Insgesamt habe sich die Regierung in Teheran einer ganzen Reihe von Methoden bedient, um ihren Wunschkandidaten Ahmadinedschad zu bevorzugen, heißt es weiter. Ahmadinedschad hatte sich in der ersten Runde mit 63 Prozent der Stimmen gegen seine drei Mitbewerber durchgesetzt. Mussawis Komitee forderte eine «Wahrheitskommission», die den Wahlvorgang überprüfen soll.

Der Wächterrat hatte zuvor erklärt, die Wahl werde nicht annulliert, weil es keine größeren Unregelmäßigkeiten gegeben habe. Der neue Präsident und die Regierung sollten zwischen dem 26. Juli und dem 19. August vereidigt werden. Zugleich beantragte der Wächterrat beim obersten geistlichen Führer des Landes, Ayatollah Ali Chamenei, eine verlängerte Frist zur Überprüfung der Klagen über den Wahlverlauf. Die Frist, die ursprünglich Mittwoch ablaufen sollte, wurde danach um fünf Tage verlängert. (afp)