Düsseldorf. .

Der Landesvorsitzende der NRW-CDU, Norbert Röttgen, will nach der Haushalts-Schlappe für Rot-Grün keine raschen Neuwahlen. „Es ist unser Interesse, dass ein Dokument des Scheiterns entsteht“, sagte Röttgen. Danach sei er zu Neuwahlen bereit.

In Nordrhein-Westfalen wird es nach dem Willen des CDU-Landesvorsitzenden Norbert Röttgen nicht zu raschen Neuwahlen kommen. Zunächst solle nicht nur die endgültige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Münster zum Nachtragshaushalt 2010 abgewartet, sondern der rot-grünen Landesregierung auch die Möglichkeit gegeben werden, einen verfassungskonformen Landeshaushalt 2011 vorzulegen, sagte Röttgen am Mittwoch in Düsseldorf. Sollte sich im Parlament dann keine Mehrheit für einen solchen Haushalt finden, werde die CDU aktiv für Neuwahlen eintreten.

„Es ist unser Interesse, dass ein Dokument des Scheiterns entsteht“, erklärte Röttgen seine abwartende Haltung. Sei dies entstanden, sollten die Bürger durch Wahlen entscheiden, wie sie die Politik der Landesregierung bewerten. Als gescheitert sieht Röttgen die Landesregierung auch dann an, wenn sie einen aus Sicht der CDU nicht verfassungskonformen Haushalt 2011 vorlegen sollte. In diesem Fall würden die Christdemokraten erneut vor den Verfassungsgerichtshof in Münster ziehen.

Mit Blick auf die einstweilige Anordnung der Münsteraner Richter sagte Röttgen, die Landesregierung sei schon jetzt angeschlagen. Zugleich warf er Rot-Grün „fehlenden Respekt gegenüber der Verfassung“ und wegen der hohen Verschuldung eine „Versündigung an der nächsten Generation“ vor.

NRW-Verwaltungsgericht berät sich am 15. Februar

Ob die CDU einem Antrag der Regierungsparteien auf Neuwahlen zum jetzigen Zeitpunkt zustimmen würde, ließ Röttgen offen. Sollte es zu einem erneuten Urnengang kommen, könnten SPD und Grüne derzeit laut Umfragen auf eine deutliche Mehrheit hoffen. Allerdings müsste die SPD auch fürchten, weitere Kabinettsposten an die starken Grünen abgeben zu müssen.

Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof wird sich am 15. Februar in einer mündlichen Verhandlung mit dem Nachtragshaushalt 2010 befassen. Dies teilte das Gericht am Mittwoch in Münster mit. Ob am selben Tag ein Urteil ergeht, ist noch unklar, wie ein Sprecher sagte. (dapd)