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Für eine verfassungsgemäße Hartz-IV-Neuregelung ist nach Auffassung der Linksfraktion eine Erhöhung des Regelsatzes um mindestens 33 Euro erforderlich. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linken im Bundestag, Dagmar Enkelmann, verwies am Dienstag in Berlin auf eine entsprechende Berechnung des Statistischen Bundesamtes, die von ihrer Fraktion in Auftrag gegeben worden sei.
Die Wiesbadener Behörde errechnete demnach einen Regelsatz von 392 Euro, wenn die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt würde, die sogenannten verdeckt Armen aus der Bezugsgruppe herauszurechnen. Dabei geht es um Haushalte, deren Einkommen unterhalb der Hartz-IV-Leistungen einschließlich Unterkunftskosten liegt, die aber dennoch nicht über die Mindestsicherung aufstocken.
Vermittlungsausschuss verhandelt am Mittwoch
Die Bundesregierung will den Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene von derzeit 359 Euro um 5 Euro erhöhen. „Wir sagen voraus, dass auch die Neuregelung vor dem Bundesverfassungsgericht nicht Bestand haben wird“, zeigte sich Enkelmann sicher. Ein nach dem tatsächlichen Bedarf berechneter Hartz-IV-Satz ohne Tricksereien bei der Berechnungsgrundlage müsste laut Linksfraktion sogar 509 Euro betragen. Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband kam bei eigenen Berechnungen auf deutlich mehr Hartz IV.
An diesem Mittwoch kommt im Bundesrat erstmals offiziell der Vermittlungsausschuss zusammen, nachdem die Länderkammer vor Weihnachten dem neuen Hartz-IV-Gesetz die Zustimmung verweigert hatte. Bislang hatte sich eine informelle Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit den künftigen Regelsätzen für Erwachsene und dem Bildungspaket für Kinder befasst. Die vom Bundesverfassungsgericht angeordnete Hartz-Reform tritt nach einer Einigung rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft. (dapd)