Düsseldorf. .
Neuer Streit um Hartz-IV-Sätze: Nach Berechnung des Paritätischen Wohlfahrtsverbands müssten Hartz-IV-Empfänger 35 Euro mehr bekommen. Kritik an der Berechnung der Sätze kommt auch vom DGB in NRW.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) NRW hat die Berechnung der neuen Hartz-IV-Sätze durch das Bundesarbeitsministerium verurteilt. „Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen versucht anscheinend auf dem Rücken der Hartz IV-Empfänger Haushaltslöcher zu stopfen“, erklärte NRWs DGB-Chef Andreas Meyer-Lauber gegenüber DerWesten. Der DGB NRW schloss sich damit wenige Tage vor den weiteren Verhandlungen im Vermittlungsausschuss der Kritik von Opposition und Sozialverbänden an.
Nach jüngsten Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands müssten die Hartz-IV-Sätze statt um fünf sogar um 35 Euro auf 394 Euro steigen. Nach Meinung des Sozialverbandes hat das Arbeitsministerium bei der Berechnung getrickst, in dem es für die Berechnung die einkommenschwächsten 15 Prozent der Haushalte herangezogen hat. Bislang dienten jedoch die einkommenschwächsten 20 Prozent als Grundlage für die Ermittlung des Regelsatzes.
Einigung im Vermittlungsausschuss wird schwieriger
Die Gruppe der 15 Prozent hat logischerweise ein niedrigeres Einkommen als die unteren 20 Prozent der Haushalte, so der Wohlfahrtsverband. Grundlage der Berechnungen des Wohlfahrtsverbandes war neues Datenmaterial, das das Bundesarbeitsministerium der Opposition im Zuge der Vermittlungsgespräche über die Hartz-IV-Reform zur Verfügung gestellt hat.
„Die Hartz IV-Sätze dürfen nicht durch Rechenspielchen bestimmt werden, sondern müssen das Existenzminimum so gewährleisten, dass Teilhabe an gesellschaftlichem Leben, an Bildung, Politik und Kultur, möglich ist“, kritisierte Meyer-Lauber.
Die vorgelegten Daten zeigten, dass ein verfassungskonformer Kompromiss im Vermittlungsausschuss „immer schwieriger zu erreichen sein wird“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider. „Die Gefahr wieder in Karlsruhe zu landen, wächst zusehends.“
Nächste Woche werden Verhandlungen fortgesetzt
Auch NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) erklärte gegenüber DerWesten: “Der Gesetzentwurf der Bundesregierung genügt nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an eine transparente und sachgerechte Berechnung der Regelsätze.“
Die Verhandlungen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat werden am 19. Januar fortgesetzt. (jgr/afp)