London. .
Ein ehemaliger Bankmanager aus der Schweiz hat Daten von etwa 2000 Steuersündern an Wikileaks übergeben. Bis die Dokumente auf der Enthüllungsplattform zu sehen sind, werden aber noch mehrere Wochen vergehen.
Die Enthüllungsplattform Wikileaks hat am Montag in London zahlreiche Unterlagen über mögliche Steuersünder ausgehändigt bekommen. Der ehemalige Schweizer Bankmanager Rudolf Elmer, ein ehemaliger Mitarbeiter der Bank Julius Bär, gab die Daten dem Wikileaks-Gründer Julian Assange. Darin soll es um reiche Prominente, Wirtschaftsführer und Abgeordnete aus den USA, Großbritannien und Asien gehen, die Konten in Offshore-Finanzzentren genutzt haben sollen, um Steuern zu hinterziehen.
„Wir werden diese Informationen behandeln wie alle übrigen, die wir kriegen“, sagte Assange bei dem Termin im Londoner Frontline Club. Er lobte Elmer für seinen Einsatz, die mutmaßlich dunklen Geschäfte der Finanzindustrie aufzudecken. Da Wikileaks derzeit die Veröffentlichung von etwa 250.000 Depeschen des US-Außenministeriums vorbereite, könne es mehrere Wochen dauern, bis die Bankdaten an die Reihe kämen. „Es wird eine vollständige Enthüllung geben“, sagte Assange.
Elmer, der zuvor schon vertrauliche Unterlagen an die Medien und an Wikileaks weitergegeben hatte, sagte zu Journalisten, er wolle das System der Offshore-Banken aufdecken. „Ich will, dass die Gesellschaft weiß, wie das System funktioniert“, sagte der Ex-Banker. „Es schädigt die Gemeinschaft.“ Details wie Namen von Unternehmen oder Privatpersonen wollte er nicht preisgeben.
Elmer muss am Mittwoch vor Gericht erscheinen
Elmers Handeln ist umstritten. Er muss am Mittwoch in Zürich wegen Verstoßes gegen das Schweizer Bankgeheimnis und Nötigung vor einem Gericht erscheinen. Der Ex-Banker kündigte gegenüber der Nachrichtenagentur AP an, er werde den Vorwurf der Nötigung in bestimmten Punkten einräumen. Er bestritt aber einen Verstoß gegen das Schweizer Bankgeheimnis, da die Akten, die er verteilt habe, von den Kaimaninseln stammten, wo er acht Jahre lang arbeitete. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm bis zu drei Jahre Haft und eine Geldstrafe. (dapd)