Bochum. Der Opel-Betriebsrat ist mit seiner Einstweiligen Verfügung vor dem Arbeitsgericht Bochum gescheitert. Er wollte gegen den Stopp der Auszahlung des Urlaubsgeldes vorgehen. Doch das Gericht befand, der Betriebsrat sei nicht vertretungsberechtigt. Jeder einzelne müsse dagegen klagen.

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