London. .

Julian Assange kommt auf Kaution frei. Ein englisches Gericht lehnte die Beschwerde der schwedischen Staatsanwaltschaft ab. Assange muss jedoch hohe Auflagen erfüllen.

Der inhaftierte Wikileaks-Chef Julian Assange kann doch auf Kaution freikommen: Ein britisches Gericht lehnte am Donnerstag eine Beschwerde der schwedischen Behörden gegen diese Entscheidung ab. Allerdings muss Assanges Anwalt erst noch die 200.000 Pfund Kaution aufbringen, die in bar hinterlegt werden muss. Er äußerte sich aber optimistisch, dies noch im Laufe des Tages zu schaffen.

Hohe Auflagen

Die schwedischen Behörden wollen die Auslieferung Assanges erreichen, um ihn wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung zu befragen. Eine Anklage gibt es nicht. Assange hat die Vorwürfe stets von sich gewiesen.Die Freilassung ist mit zahlreichen Auflagen verbunden. Neben den 200.000 Pfund verlangt das Gericht 40.000 Pfund als Sicherheitsleistung, die im Falle eines Verschwindens Assanges gezahlt werden müssten. Damit sind umgerechnet etwa 283.000 Euro fällig, damit er freigelassen wird. Außerdem muss er sich auf dem Landsitz Ellingham Hall in der ostenglischen Grafschaft Suffolk aufhalten und sich täglich bei der Polizei melden.

Assange hat sich vor allem den Zorn der US-Regierung auf sich gezogen, weil auf WikiLeaks Geheimdokumente amerikanischer Diplomaten veröffentlicht werden. Die US-Staatsanwaltschaft prüft nach einem Zeitungsbericht, ob es direkte Verbindungen zwischen dem mutmaßlichen WikiLeaks-Informanten Bradley Manning und Assange gab. Wie die „New York Times“ am Mittwoch berichtete, soll ermittelt werden, ob Assange den Gefreiten der US-Armee möglicherweise aktiv angestiftet habe, die Dokumente der US-Regierung an WikiLeaks weiterzugeben. Sollte dies belegt werden können, sei eine Anklage gegen Assange wegen Verschwörung denkbar, meldete das Blatt weiter. (rtr)