Düsseldorf. .
Kaum ist das Projekt Gemeinschaftsschule von Rot-Grün auf den Weg gebracht, belegt ein Gutachten, dass die Schulform verfassungswidrig ist. FDP-Fraktionschef Gerhard Papke kündigt eine Verfassungsklage an.
Die Einführung von Gemeinschaftsschulen in NRW ist nach einem Rechtsgutachten verfassungswidrig. CDU und der Philologenverband forderten von Rot-Grün einen sofortigen Stopp der Pläne. FDP-Fraktionschef Gerhard Papke kündigte eine Verfassungsklage an.
Nach dem neuen Gutachten des Bonner Verfassungsrechtlers Klaus Ferdinand Gärditz dürfen wesentliche Entscheidungen zur Schulstruktur nicht über eine Experimentierklausel an die Kommunen übertragen werden. Die Einführung setze „zwingend ein Parlamentsgesetz voraus“.
Schulversuch „nicht flächendeckend“
NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) wies die Forderungen nach einem Stopp der Schulpläne zurück. Der Schulversuch sei „zahlenmäßig und zeitlich begrenzt und damit nicht flächendeckend“. Deshalb sei er nicht verfassungswidrig. Löhrmann will auf Grundlage einer „Experimentierklausel“ im ersten Schritt bis zu 40 Gemeinschaftsschulen einführen. Gärlitz hielt der rot-grünen Landesregierung vor, sie wolle „durch die Hintertür“ eine neue Schulform einführen. Das Konzept, in breitem Umfang Gemeinschaftsschulen zu genehmigen, verstoße gegen den Sinn eines Experiments. Dafür reichten zwei Schulen aus. Gärlitz betonte, dass Eltern und Schüler klagen könnten.
Der Philologenverband, der das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, forderte die rot-grüne Koalition auf, den Schulversuch sofort zu stoppen, um keine Klagen zu provozieren. Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) will aber heute die erste Gemeinschaftsschule in Ascheberg genehmigen. Löhrmann stützt sich auf das Schulgesetz, das Versuche erlaubt. Dies gelte aber nur für Einzelschulen und nicht für ein Konzept für grundsätzliche Schulveränderungen, erklärte Gutachter Gärditz.
Papke droht mit rechtlichen Schritten
Beschlüsse über Schulformen hängen laut Gärlitz von politischen Wertungen ab und bedürfen deshalb eines parlamentarischen Verfahrens. Auch die Entscheidung über acht oder neun Jahre Gymnasium dürfe nicht ohne klare gesetzliche Kriterien ins Ermessen von Schulkonferenzen und Kommunen gestellt werden. Die geplante Verlagerung von Entscheidungen auf Kommunen erschwer einen Schulwechsel, erklärte Gärlitz.
Der Lehrerverband VBE kritisierte das Rechtsgutachten. Es dokumentiere die Angst des Philologenverbandes vor Veränderungen im Schulsystem. Dagegen warnte der Chef des NRW-Philologenverbandes, Peter Silbernagel, vor verfassungswidrigen Beschlüssen der Schulkonferenzen.
Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Gerhard Papke, drohte der rot-grünen Landesregierung unterdessen mit rechtlichen Schritten. Wenn der Versuch, das gegliederte Schulsystem am Parlament vorbei zu beseitigen, nicht bald gestoppt werde, müsse Rot-Grün mit einer Verfassungsklage seiner Partei rechnen, warnte Papke. (mit Material von dapd)