Düsseldorf. .

Die von der rot-grünen Regierung in NRW geplante Einführung der Gemeinschaftsschule ist nach Einschätzung eines Gutachters verfassungswidrig. Das Vorgehen sei nicht zulässig.

Die von der rot-grünen Landesregierung geplante Einführung der Gemeinschaftsschule ist nach Einschätzung eines Gutachters der Universität Bonn verfassungswidrig. Das Vorgehen der Regierung, den einzelnen Schulen die Entscheidung zu überlassen und das Parlament nicht einzubeziehen, sei so nicht zulässig, sagte der Jurist Klaus Ferdinand Gärditz am Dienstag in Düsseldorf. Gleiches gelte für die den Schulen eingeräumte Wahlmöglichkeit, das Abitur nach acht oder neun Jahren abzubieten.

Der Philologen-Verband NRW hatte den Juristen mit einer Rechtsexpertise zu den Schulreformvorhaben der Landesregierung beauftragt. Gärditz betonte, dass neue, auch parallel existierende Schulstrukturen nicht ausgeschlossen seien. Der Gesetzgeber müsse dafür aber die Voraussetzungen schaffen. Dies sähen die rot-grünen Pläne nicht vor.

Vielmehr berufe sich Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) auf das Schulgesetz, das Schulen Versuche erlaube. Diese Regelung gelte jedoch nur für Einzelschulen und nicht für grundsätzliche Strukturveränderungen, meinte der Gutachter. Die Landesregierung wolle die Gemeinschaftsschule „durch die Hintertür“ in großem Stil einführen, sagte Gärditz.

Seinen Angaben zufolge können Betroffene juristische Schritte einleiten, wenn Gemeinschaftsschulen genehmigt werden sollten. Dazu gehörten Eltern ebenso wie Fraktionen im Landtag, die ihre Mitbestimmungsrechte verletzt sähen. Am Mittwoch (17. Oktober) soll im münsterländischen Ascheberg die erste Gemeinschaftsschule offiziell genehmigt werden. (dapd)